Klimaauswirkungen sollen künftig in Beschlussvorlagen dargestellt werden

02.06.2020

In seiner Sitzung im Juli 2019 hat der Rat der Stadt Essen anerkannt, dass die Herausforderungen des Klimawandels in der städtischen Politik hohe Priorität haben und bei Entscheidungen grundsätzlich zu beachten sind. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung unter Berücksichtigung der vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) und dem Deutschen Städtetag ausgearbeiteten "Orientierungshilfe für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen (PkB) in kommunalen Vertretungskörperschaften" einen Vorschlag erarbeitet, wie Beschlussvorlagen der Verwaltung ausweisen können, welche Klimaauswirkungen zu erwarten sind. Diesen nahm der Ausschuss für Umwelt, Verbraucherschutz, Grün und Gruga in seiner heutigen Sitzung (02.06.) zur Kenntnis.

Möglichst einfach und mit wenig Aufwand sollen in Beschlussvorschlagen die Klimaauswirkungen der beantragten Maßnahmen ausgewiesen werden, um so eine gut nachvollziehbare und sachgerechte Entscheidungsgrundlage zu bieten. Dazu soll die Struktur der Beschlussvorlagen um die Angabe "Auswirkungen auf den Klimaschutz" ergänzt werden, die die Ersteller der Vorlagen entsprechend ausweisen sollen.

Zweistufiges Bewertungsverfahren
Zur Prüfung ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: Im ersten Schritt erfolgt eine Grundeinschätzung, ob die Auswirkung der beantragten Maßnahmen positiv, negativ oder gar nicht vorhanden ist. Ist eine positive oder negative Auswirkung zu erwarten, folgt Stufe 2. In dieser wird die Relevanz für die Auswirkungen auf den Klimaschutz nach Kategorien bewertet. Wenn Daten vorliegen, soll eine Einschätzung auf Basis der Änderung der Treibhausgasemissionen in Tonnen CO2-eq erfolgen – gestaffelt von "erhebliche Reduktion" über "geringfügige Reduktion" bzw. "geringfügige Erhöhung" bis hin zu "erhebliche Erhöhung". Liegen keine Daten vor, ist eine Begründung nötig, wobei sowohl positive als auch negative Auswirkungen auf den Klimaschutz dargestellt werden sollen.

Werden erhebliche negativen Auswirkungen festgestellt, sollen nach Möglichkeit Optimierungsoptionen zur Förderung des Klimaschutzes bzw. klimaverträglichere Alternativen erarbeitet und in der Vorlage ergänzt werden oder die Unausweichlichkeit muss begründet werden. Auch dabei soll eine datenbasierte Einschätzung bzw. verbalargumentative Bewertung der zu erwartenden Klimaauswirkungen erfolgen.

Unterstützung bei Beurteilung
Um die Ersteller der Vorlagen bei der Beurteilung zu unterstützen, soll die Grüne Hauptstadt Agentur eine intranetbasierte Wissensbasis aufbauen. So sollen Kriterien erarbeitet werden, die die Einschätzung in der Stufe 1 vereinheitlichen und vereinfachen. Für die Stufe 2 soll eine Handreichung erarbeitet, kontinuierlich gepflegt und weiterentwickelt.

Evaluierung
Diese Vorgehensweise soll nach einem Jahr evaluiert werden, insbesondere in Hinblick auf die zeitlichen, personellen und finanziellen Auswirkungen sowie darauf, wie sich das Verfahren auf den Klimaschutz konkret auswirkt und wie praxistauglich es ist. Gegebenenfalls soll eine Weiterentwicklung erfolgen. Eine zusammenfassende Jahresbilanz der Beschlussvorlagen mit Klimaauswirkungen wird in die Fortschrittsberichte Grüne Hauptstadt einfließen.

In seiner Juni-Sitzung wird sich der Rat der Stadt Essen mit dem neuen Bewertungsverfahren beschäftigen. Danach sollen die zukünftigen Beschlussvorlagen um die Angabe "Auswirkungen auf den Klimaschutz" erweitert werden.

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Foto: Elke Brochhagen, Stadt Essen

Vorschlag zur Beurteilung von Auswirkungen auf den Klimawandel in Stufe 1

Vorschlag zur Beurteilung von Auswirkungen auf den Klimawandel in Stufe 2
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