Fällung von Risikobäumen im Stadtgebiet: Auch über 100-jährige Rosskastanie in Frohnhausen betroffen

Grün und Gruga Essen setzt Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger um

21.09.2020

Bäume im Straßenraum unserer Stadt erfüllen wichtige ökologische Funktionen und verbessern unser Stadtklima. Von Bäumen können aber auch Gefahren ausgehen. In den folgenden Wochen müssen mit Stand heute (21.09.) 42 Risikobäume der Priorität 2 in neun Stadtbezirken gefällt werden. Hierzu zählt auch eine über 100 Jahre alte Rosskastanie an der Kasseler Straße in Frohnhausen. Der rund 18 Meter hohe Straßenbaum ist von der bei Kastanien im Allgemeinen weit verbreiteten Krankheit Pseudomonas befallen, deren Auslöser ein Bakterium ist, das die Leitgefäße der Kastanien besiedelt und zum Absterben des Baums führt. Zudem ist die Rosskastanie aufgrund eines fortgeschrittenen Zwieselrisses nicht mehr standsicher. Eine Nachpflanzung findet an gleicher Stelle statt.

Werden potenzielle Gefahren an Bäumen festgestellt, können Pflegearbeiten erforderlich werden. Diese dienen der Erhaltung eines langfristig sicheren Baumbestandes in Essen. In manchen Fällen können aber selbst Pflegemaßnahmen die Stand- und Bruchsicherheit eines Baumes nicht wiederherstellen. Solche Bäume werden als Risiko- oder Gefahrenbäume bezeichnet und müssen kurz- oder mittelfristig gefällt werden.

Zur Übersicht wurde eine Tabelle erstellt (siehe rechts), aus der die Baumart, der Standort sowie der Fällgrund hervorgehen.

Zu den Einstufungen der Risikobäume

Die Stadt Essen unterscheidet zwischen Risikobäumen mit unterschiedlicher Dringlichkeit: Von Bäumen mit Priorität 1 geht eine akute Gefahr aus und sie müssen sofort gefällt werden. Risikobäume mit der Priorität 2 müssen innerhalb von 14 Tagen gefällt werden. Die betroffene Bezirksvertretung bekommt ebenfalls eine Information.

Darüber hinaus gibt es noch Risikobäume der Prioritätsstufe 3, die der Sommer- oder der Winterfällung zugeordnet werden. Wenn ein Baum so sehr geschädigt ist, dass nicht zu erwarten ist, dass er den ab Frühherbst zu erwartenden Windlasten widersteht, muss dieser noch außerhalb der Fällsaison im Rahmen der sogenannten Sommerfällung entnommen werden. Alle anderen Risikobäume der Stufe 3 werden innerhalb der Fällsaison von 1. Oktober bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres im Rahmen der Winterfällung gefällt. Die Liste dieser Bäume geht als Vorlage im Herbst eines jeden Jahres zur Kenntnisnahme in die jeweiligen Bezirksvertretungen und sind im RatsInformationsSystem der Stadt Essen öffentlich einsehbar (ris.essen.de).

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In der Kasseler Straße in Frohnhausen muss eine über 100 Jahre alte Rosskastanie kurzfristig gefällt werden.
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