Essener Stadtbaumbestand leidet stark unter Trockenstress

Grün und Gruga muss Bäume zum Schutz der Bevölkerung fällen

09.10.2020

Stadtbäume befinden sich an Straßen und in Grünanlagen. Sie erfüllen für das Leben in der Stadt viele verschiedene Funktionen: Sie kühlen durch ihren Schatten Gebäude und versiegelte Oberflächen, filtern Staub aus der Luft, sorgen durch Abgabe von Sauerstoff und Feuchtigkeit für ein angenehmeres Stadtklima und fördern die Gesundheit. Aber von Bäumen kann auch eine Gefahr ausgehen – und zwar immer dann, wenn sie nicht mehr gesund oder beschädigt sind. Grün und Gruga pflegt die Bäume und muss zum Schutz der Bevölkerung aber auch immer wieder die Entscheidung treffen, dass ein Baum gefällt werden muss.

Ein sogenannter Risikobaum befindet sich auch im Wisthoffpark in Steele: Der Bergahorn muss in der Wintersaison gefällt werden, weil er nicht mehr standsicher ist. Sogenannte Rindennekrosen sind an dem etwa 90 Jahre alten Baum deutlich zu sehen, zudem ein Zwieselriss und auch das ungeübte Auge sieht, dass das Holz in Teilen der Krone trocken ist. Unter Beobachtung ist der Baum bereits seit 2017. Immer wieder setzte Grün und Gruga Pflegemaßnahmen um, doch nun steht fest: Der Ahorn ist einer von den Bäumen, die in der bevorstehenden Fällsaison als sogenannte Bäume mit Priorität 3 entnommen werden müssen. In diesem Jahr sind auch zahlreiche durch den Pfingststurm Ela im Jahr 2014 geschädigte Bäume darunter, die nun nicht mehr gehalten werden können. Weiterhin spielen Trockenschäden eine sehr große Rolle. Der fehlende Niederschlag der vergangenen Jahre hat dem Stadtbaumbestand stark zugesetzt. Im Vergleich zur letzten Fällsaison ist die Zahl der notwendigen Fällungen zwar gesunken - die höhere Zahl kam damals durch das Eschentriebsterben zustande - von Entwarnung kann jedoch nicht die Rede sein: Während die langfristig planbaren Fällungen zurückgehen, nimmt die Zahl der akuten Fällungen zu.

Maßnahmen gegen den Klimawandel

Aber es gibt Strategien, um die Bäume gegenüber dem Klimawandel resilienter zu machen, z.B. im Stadtraum: Der urbane Baumbestand leidet besonders unter dem Trockenstress, denn er ist neben seinem unnatürlichen Standort zahlreichen anderen Umwelteinflüssen wie Salz- und Urinbelastungen, Schäden durch Bautätigkeiten an Wurzeln, Stamm und Krone sowie Schädlingen und Krankheitserregern ausgesetzt. Um sicher zu stellen, dass neu gepflanzte Bäume vital und gesund bleiben und den Umwelteinflüssen standhalten können, konzentriert sich Grün und Gruga auf fünf Ziele: die Auswahl der richtigen Baumart und -sorte, die stadtbaumgerechte Entwicklung des Standortes, eine ausreichende Wasserversorgung, eine funktionsorientierte Jungbaumpflege und ein fachgerechter Baumschutz bei Bautätigkeiten.

Einstufungen der Risikobäume

Die Stadt Essen unterscheidet zwischen Risikobäumen mit unterschiedlicher Dringlichkeit: Von Bäumen mit Priorität 1 geht eine akute Gefahr aus und sie müssen sofort gefällt werden. Risikobäume mit der Priorität 2 müssen innerhalb von 14 Tagen gefällt werden. Die betroffene Bezirksvertretung wird in beiden Fällen informiert. Bei Fällungen der Priorität 1 erfolgt dies nachträglich.

Darüber hinaus gibt es Risikobäume der Prioritätsstufe 3, die der Sommer- oder der Winterfällung zugeordnet werden. Wenn ein Baum so sehr geschädigt ist, dass nicht zu erwarten ist, dass er den ab Frühherbst zu erwartenden Windlasten widersteht, muss dieser noch außerhalb der Fällsaison im Rahmen der sogenannten Sommerfällung entnommen werden. Alle anderen Risikobäume der Stufe 3 werden innerhalb der Fällsaison von 1. Oktober bis 28. Februar des darauffolgenden Jahres im Rahmen der Winterfällung gefällt. Die Liste dieser Bäume geht als Vorlage im Herbst eines jeden Jahres zur Kenntnisnahme in die jeweiligen Bezirksvertretungen und sind im RatsInformationsSystem der Stadt Essen öffentlich einsehbar (ris.essen.de).

Regelungen zu Nachpflanzungen

Grundsätzlich werden Bäume, die aus Baumbeeten an der Straße entnommen werden, nachgepflanzt. Dies erfolgt innerhalb von etwa anderthalb bis zwei Jahren, da das Baumbeet vor der Neubepflanzung umfangreich vorbereitet und optimiert werden muss oder andere Bautätigkeiten vorgesehen oder noch nicht abgeschlossen sind. Straßenbäume, die in einem Gehölzstreifen, z.B. an Hängen stehen, werden nicht nachgepflanzt, da hierdurch die Naturverjüngung auf natürlichem Wege neue Bäume dazu kommen und diese Platz und Licht benötigen. Bäume in Grünanlagen oder auf Spielplätzen werden je nach gestalterischer Vorgabe innerhalb der Anlage, aber nicht zwingend am gleichen Ort nachgepflanzt.

Fällung von Risikobäumen in den nächsten Wochen

In den folgenden Wochen müssen mit Stand heute (09.10.) insgesamt 17 Risikobäume der Priorität 2 in fünf Stadtbezirken gefällt werden. Zur Übersicht wurde eine Tabelle erstellt (siehe rechts), aus der die Baumart, der Standort und der Fällgrund hervorgehen.

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