Begrenzung der Personenzahl bei standesamtlichen Trauungen

18.12.2020

Das aktuell rege Infektionsgeschehen sorgt auch für Änderungen in den Trauzimmern der Stadt Essen. Die zugelassene Personenzahl in den Traubereichen wird zum Schutz der Bürger*innen und Mitarbeiter*innen angepasst. Ab Januar sollen in allen Traubereichen nur noch maximal fünf Personen zugelassen werden. Bei der Personenzahl handelt es sich um die zugelassene Gesamtzahl, also Brautpaar und Trauzeug*innen (alternativ zwei andere Gäste) und ein Fotograf (oder alternativ eine weitere Person).

Alle Teilnehmer*innen an einer Trauung müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, dazu gehören auch das Brautpaar und die Trauzeug*innen.

Alle bereits terminierten Eheschließungen können unter diesen Voraussetzungen durchgeführt werden.

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