Standesamt: nur begrenzte Anzahl von Personen in Trauzimmern erlaubt

08.02.2021

Vor dem Hintergrund der aktuellen Coronavirus-Pandemie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Corona-Arbeitsschutzverordnung erlassen. Diese hat auch Auswirkungen auf das Standesamt der Stadt Essen: So muss unter anderem in den Trauzimmern darauf geachtet werden, dass pro Person zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen.

Dementsprechend ergeben sich seit heute (08.02.) und voraussichtlich bis 15. März für die Trauzimmer die folgenden Personenbegrenzungen:

  • Gildehof: 2 (nur Brautpaar)
  • Rathaus Heisingen: 5
  • Rathaus Kettwig: 3
  • Rathaus Kray: 5
  • Schloss Borbeck: 3

Die zum Schutz der Bürger*innen und Mitarbeiter*innen maximal zulässige Personenzahl bei den Eheschließungen in den Traubereichen umfasst auch das Brautpaar. Dieses muss wie alle Anwesenden einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Nutzung der Empfangsräume in den Traubereichen ist darüber hinaus zurzeit nicht möglich. Alle bereits terminierten Eheschließungen können unter diesen Voraussetzungen durchgeführt werden.

Um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus so gering wie möglich zu halten, bittet die Stadt Essen Bürger*innen grundsätzlich darum, nicht erforderliche Behördengänge zu verschieben und möglichst auf Online-Services zurückzugreifen. Die Anmeldung der Eheschließung ist in schriftlicher Form möglich. Die erforderlichen Unterlagen inklusive Formular "Schriftliche Anmeldung der Eheschließung", Ausweiskopien sowie Kontaktdaten beziehungsweise Reservierungsbestätigung können Heiratswillige per Post senden. Der Zugang zum Standesamt im Gildehof ist weiterhin nur eingeschränkt möglich. Vorsprachen können nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 0201 88-33733 erfolgen, je nach Kapazität auch sehr kurzfristig.

Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen

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