Coronavirus: aktuelle Regeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben

Deutschlandweite Regelungen des Infektionsschutzgesetzes bis vorerst 7. April 2023

Die nachstehenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (§ 28b IfSG) gelten noch bis 7. April 2023 in ganz Deutschland. Sie bilden auch die Basis für Rechtsverordnungen, die die Bundesländer ergänzend erlassen können. In NRW gelten seit 1. März keine über das Infektionsschutzgesetz hinausgehenden Vorgaben mehr.

Stand: 08.03.2023

Fragen und Antworten

Für Fragen rund um das Coronavirus steht das Bürgertelefon unter 0201 88 88999 zur Verfügung. Sollte das Anliegen nicht geklärt werden, können sich Bürger*innen an das Ordnungsamt wenden: Es beantwortet Fragen zu den rechtlichen Regelungen per E-Mail an faq@ordnungsamt.essen.de.

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