Land NRW in Inzidenzstufe 1: weitere Einschränkungen auch wieder in Essen

26.07.2021

Am Samstag, 24. Juli, lag die 7-Tage-Inzidenz des Landes Nordrhein-Westfalen den achten Tag in Folge über 10. Daher gilt seit heute (26.07.) auf Landesebene wieder die Inzidenzstufe 1. Damit gibt es auch in der Stadt Essen erneut Einschränkungen, auch wenn lokal weiterhin Inzidenzstufe 0 gilt.

Maskenpflicht wieder in Innenräumen
Zu den wieder geltenden Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus zählt unter anderem die generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Bürger*innen müssen medizinische Masken ab sofort auch wieder in Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kund*innenverkehr geöffneten Innenräumen tragen. Die Erbringer körpernaher Dienstleistungen können wahlweise einen Negativtestnachweis vorweisen oder eine Maske tragen.

Einschränkungen in Gastronomie und Einzelhandel
Gleiches gilt für in der Gastronomie Beschäftigte. Die Gäste müssen in Innenräumen eine medizinische Maske tragen und die Plätze werden ihnen wieder zugewiesen. Für den Einzelhandel ist die Anzahl gleichzeitig anwesender Kund*innen wieder auf eine Person pro 10 Quadratmeter begrenzt.

Verschärfte Regelungen für Veranstaltungen und Clubs
Zudem muss seit heute die einfache Rückverfolgbarkeit von Teilnehmer*innen wieder bei Versammlungen und Veranstaltungen sichergestellt sein. Bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen in den Bereichen Sport, Kultur und Bildung und für Freizeiteinrichtungen mit mehr als 2.000 Besucher*innen pro Tag gelten insgesamt wieder die Schutzmaßnahmen der lokalen Inzidenzstufe 1.

Festveranstaltungen wie Volks-, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, aber auch Sitzungen, Tagungen, Kongresse und ähnliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 1.000 Personen sind wieder untersagt. Sie sollen erst ab dem 27. August wieder möglich sein. Gleiches gilt für geschlossene Räume von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen. Im Freien ist deren Betrieb mit bis zu 250 Personen – vollständig Immunisierte nicht eingerechnet – mit Negativtestnachweis und einfacher Rückverfolgbarkeit weiter erlaubt.

Zuordnung zu höheren Inzidenzstufen
Die Stadt Essen hat heute laut RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 15,1 und liegt damit den vierten Tag in Folge über dem Grenzwert von 10. Ein Rückschritt in Inzidenzstufe 1 erfolgt, wenn die Inzidenz den Grenzwert acht Tage am Stück überschreitet, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Sollte die Inzidenz in Essen bis einschließlich Freitag, 30. Juli, weiterhin über 10 liegen, so würde für die Stadt Essen ab Sonntag, 1. August, ebenfalls die Inzidenzstufe 1 gelten, die derzeit bereits für NRW auf Landesebene greift. In diesem Fall würde es zu weiteren Einschränkungen kommen.

Sämtliche aktuell gültigen Regelungen finden Bürger*innen auf www.essen.de/coronavirus_regeln. Zudem hat das Ordnungsamt der Stadt Essen auf www.essen.de/coronavirus_faq_regeln Antworten auf zahlreiche Fragen zu den derzeitigen Schutzmaßnahmen zusammengestellt. Informationen zu weiteren Themen in Zusammenhang mit dem Coronavirus erhalten Interessierte über die Themenseite der Stadt Essen auf www.essen.de/coronavirus_infos.

Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen

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Stadt Essen
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Beschäftigte in der Gastronomie können aktuell wahlweise einen Negativtestnachweis vorweisen oder eine Maske tragen.

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