Fahrradstraßen in Essen – Was ist erlaubt? Polizei und Stadt informieren über geltende Regeln

01.09.2021

Mit aktuell 82 Fahrradstraßen ist Essen nach München die Stadt mit den meisten Fahrradstraßen in ganz Deutschland. Die Fahrradstraßen und die dazugehörigen Fahrradstraßenachsen A, B und C werden von vielen Radfahrer*innen im Alltag oder in der Freizeit genutzt. Doch welche Regeln gelten auf einer Fahrradstraße? Was ist erlaubt und was nicht? Damit alle Verkehrsteilnehmer*innen wissen, wie sie sich richtig verhalten, informieren Stadt und Polizei Essen am morgigen Donnerstag (02.09.) darüber. An zwei verschiedenen Standorten werden Polizeibeamt*innen, darunter Beamt*innen der Fahrradstaffel, und der Radverkehrsbeauftragte der Stadt Essen, Christian Wagener, mit den Verkehrsteilnehmer*innen sprechen und Flyer über die geltenden Regeln verteilen.

  • Ab 13:30 bis 15:00 Uhr an der Rüttenscheider Str., Ecke Franziskastr. (Rüttenscheid)
  • Ab 15:15 bis 16:45 Uhr an der Kepler Str./Übergang Breslauer Str. Höhe Liebigstr. (Frohnhausen)

Zur Verdeutlichung der Regeln hat die Stadt Essen alle Informationen rund um den Radverkehr in der Stadt auch online zusammengestellt. Darunter ein kurzer Film, der leicht verständlich die wichtigsten Regeln auf Fahrradstraßen erklärt: www.essen.de/radfahren

Die wichtigsten Regeln auf Fahrradstraßen im Überblick

Fahrradstraßen sind vor allem für Fahrradfahrer*innen da. Das heißt, der übrige Verkehr muss sich dem Radverkehr anpassen.

Das gilt auf Fahrradstraßen:

  • Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
  • Der Radverkehr hat Vorrang. Autos oder auch Motorräder müssen gegebenenfalls langsamer fahren.
  • Fahrradfahrer*innen dürfen nebeneinander fahren.
  • Fahrradfahrer*innen dürfen und sollten in der Mitte der Fahrbahn fahren, um genügend Abstand zu parkenden Autos halten zu können.

Und das gilt auf allen Straßen und Wegen:

  • Beim Überholen muss ausreichend Platz vorhanden sein, um 1,5 Meter Abstand zu Fahrradfahrer*innen halten zu können. Wenn das nicht möglich ist, darf nicht überholt werden.
  • Die Gehwege gehören hauptsächlich den Fußgänger*innen. Kinder unter 8 Jahren müssen mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, Kinder bis einschließlich 9 Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren.
  • E-Scooter dürfen ausschließlich da fahren, wo Fahrräder fahren dürfen. Ist kein Radweg vorhanden, dürfen sie auf der Straße, außerorts auch auf dem Seitenstreifen fahren. Gehwege sowie Fußgängerzonen dürfen nicht genutzt werden.
  • Jeder nimmt Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer*innen.

Hintergrund

Die erste Fahrradstraßenachse A (Südviertel – Holsterhausen – Frohnhausen) wurde im August 2020 eröffnet und ist eine von insgesamt drei Fahrradstraßenachsen, die die Stadt im letzten Jahr eingerichtet hat. Nach Achse A folgte die Fahrradstraßenachse B (Rüttenscheider Straße) und die Fahrradstraßenachse C (von Steele über Kray und Frillendorf über das Unesco-Welterbe Zeche Zollverein bis nach Katernberg).

Fahrradstraßen unterstützen eine umweltfreundliche Fortbewegung in der Stadt. Die eingerichteten Fahrradstraßenachsen A, B und C sind deshalb auch Teil des Lead City-Projekts der Stadt Essen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert seit dem 1. Januar 2019 innovative Verkehrsprojekte zur Luftreinhaltung (Verringerung der Stickstoffdioxidbelastung) in den fünf Modellstädten Bonn, Herrenberg, Mannheim, Reutlingen und Essen. Die Fahrradstraßenachsen sind zudem neben der Umweltspur (Schützenbahn) und der Protected Bike Lane (Bernestraße) ein wichtiger Baustein der Stadt Essen, um das Modal-Split-Ziel mit einer Verteilung von jeweils 25 Prozent auf die Mobilitätsfelder ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr und Autoverkehr bis zum Jahr 2035 zu erreichen.

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