Verordnungen zur Energieeinsparung auf Bundesebene erlassen

31.08.2022

Am 24. August hat das Bundeskabinett zwei Energieeinsparverordnungen beschlossen: Eine Verordnung mit kurzfristigen Maßnahmen, die ab morgen (01.09.) gilt und eine Dauer von sechs Monaten hat, die zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen, die ab dem 1. Oktober 2022 gelten soll.

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für öffentliche Körperschaften, Unternehmen und Privathaushalte. Diese Vorsorgemaßnahmen sollen unnötigen Energieverbrauch vermeiden, um eine Mangelsituation möglichst zu verhindern oder eine solche abmildern.

Ab dem 1. Oktober wird die EnSikuMaV durch die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) ergänzt. Sie soll über zwei Jahre gelten und bedarf deshalb der Zustimmung des Bundesrates.

Auswirkungen auf die Stadt Essen

Die Stadt Essen hat bereits am 9. August eine Reihe von Energiesparmaßnahmen innerhalb der Verwaltung beschlossen. Danach wurden bereits Mindest- und Höchsttemperaturen für den Klima- bzw. Heizbetrieb festgelegt, nach der geltenden Arbeitsstättenverordnung: bei Heizbetrieb wird maximal auf 20 Grad in Arbeitsräumen geheizt, in Fluren und Nebenräumen auf 18 Grad. Es wurde damals bereits festgelegt, dass wenn sich die Rechtslage ändert, dies auch in Essen umgesetzt wird.

Mit der neuen EnSikuMaV wurde nun die maximale Temperatur in öffentlichen Gebäuden noch einmal herabgesetzt, so dass in der Heizperiode auch bei der Stadt Essen in Arbeitsräumen höchstens auf 19 Grad geheizt werden wird und auf Gemeinschaftsflächen wie Fluren gar nicht geheizt werden darf. Eine Ausnahme dabei bilden Kitas und Schulen, so dass die Stadt Essen hier bei einer Raumtemperatur von 20 Grad bleiben wird.

Darüber hinaus legt die EnSikuMaV weitere Einsparmaßnahmen fest, die in Essen bereits umgesetzt sind:

  • Die Außenbeleuchtung öffentlicher Gebäude und Denkmäler ist mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung untersagt.
  • In öffentlichen Nichtwohngebäuden ist das Warmwasser fürs Händewaschen (zum Beispiel per Durchlauferhitzer) auszuschalten.
  • Eigentümer*innen von Gebäuden werden verpflichtet eine Heizungsprüfung durchzuführen.

Zum Hintergrund

Beide Verordnungen bilden neben der Befüllung der Gasspeicher und der Senkung des Gasverbrauchs in der Stromerzeugung die dritte Säule des Energiesicherungspakets. Laut Bundesregierung können mit den Maßnahmen der EnSikuMaV und EnSimiMaV bei privaten Haushalten, Unternehmen und der öffentlichen Hand in den kommenden beiden Jahren Energiekosteneinsparungen von voraussichtlich 10,8 Milliarden Euro bewirkt werden.

Die beiden Energieeinsparverordnungen dienen zugleich auch als Beitrag zur Umsetzung der Einsparvorgaben der Europäischen Union: Die EU-Staaten haben sich verpflichtet, ihren Gasverbrauch ab August um mindestens 15 Prozent zu verringern - im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der letzten fünf Jahre. Deutschland muss seinen Gasverbrauch demnach um 20 Prozent senken.

Kurz-URLs: Informationsangebot der Stadt Essen zur Gas- und Energieversorgung

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