Der Fachbereich Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten zieht in die Kruppstraße 16 um. Bereits im Juni 2023 hatte der Rat der Stadt Essen die Anmietung eines Gebäudekomplexes in der Kruppstraße 16 beschlossen. Der neue Standort wurde für 30 Jahre angemietet und bietet auf über 17.300 Quadratmetern Raum für insgesamt 453 Mitarbeitende.
Nach umfangreichen Sanierungsmaßnahmen werden zunächst die Kommunale Ausländerbehörde und die Verwaltungsabteilung ab Mitte Mai sukzessive in die neuen Räumlichkeiten umziehen; der Umzug der Zentralen Ausländerbehörde erfolgt erst Ende des Jahres 2025. Mit der Zentralisierung aller Abteilungen werden für die Besucher*innen Synergien geschaffen, Wege und Zeit gespart und so das Serviceangebot spürbar verbessert. Der Servicegedanke im Interesse einer Willkommenskultur für die Besucher*innen rückt deutlich in den Vordergrund. Durch die Installation einer leistungsfähigen IT-Infrastruktur und der Gestaltung moderner Wartebereiche mit WLAN-Hotspots, Aufrufmonitoren und Self-Service-Terminals entsteht ein zukunftsfähiger Standort, der moderne Arbeitsbedingungen in einer ansprechenden Umgebung bietet und den Anforderungen einer serviceorientierten Dienstleistungsbehörde gerecht wird.
Ab Donnerstag, 22. Mai, wird der Dienstbetrieb der Ausländerbehörde in der Kruppstraße 16 teilweise aufgenommen und weiter ausgebaut. Parallel dazu erfolgt bis zum kompletten Umzug der Ausländerbehörde weiterhin die Bearbeitung der Anliegen in der Schederhofstraße 45 bzw. in der Cathostraße 5 (Einbürgerungssachgebiet). In welchem Dienstgebäude die Besucher*innen ihren Termin wahrnehmen können, ist der jeweiligen schriftlichen Einladung zu entnehmen, die zum Termin mitgebracht werden soll.
Der Fachbereich Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten freut sich darauf, den neuen Standort ab dem 22. Mai mit Leben zu füllen und die Besucher*innen in einem ansprechenden Ambiente empfangen zu dürfen.
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