Das Wichtigste auf einen Blick:
Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen Sitzung (02.07.) die Neufassung der Friedhofssatzung sowie der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Essener Stadtgebiet beschlossen. Ziel der Anpassungen ist es, auf die bundesweite Sicherheitslage zu reagieren und präventiv Maßnahmen gegen Gewalttaten mit Messern im öffentlichen Raum zu ergreifen. Denn auch eine Sonderauswertung des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (NRW) belegt, dass deutschlandweit die Gewaltkriminalität und insbesondere die Zahl der Messertaten in den letzten Jahren stark angestiegen ist.
Anpassungen auf kommunaler Ebene: Friedhöfe und Spielplätze als besondere Schutzräume
Neufassung der Friedhofssatzung:
Städtische Friedhöfe sind Orte der Würde und des stillen Gedenkens. Künftig ist dort das Mitführen von Waffen und Messern jeglicher Art untersagt. Diese Maßnahme dient der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und der besonderen Schutzbedürftigkeit dieser Einrichtungen. Da es sich bei städtischen Friedhöfen um öffentliche Einrichtungen handelt, ist die Stadt Essen berechtigt, dort Maßnahmen zu ergreifen, um Störungen der öffentlichen Sicherheit zu vermeiden.
Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung:
Hinsichtlich der ansteigenden Zahl der Gewaltkriminalität und insbesondere der Zahl der Messertaten wird auch die Ordnungsbehördliche Verordnung angepasst. Demnach gilt auch für öffentliche Kinderspielplätze künftig ein Mitführverbot für Waffen und Messer. Kinder sind besonders schützenswert, und das sichtbare Hantieren oder unbeabsichtigte Zugreifen auf gefährliche Gegenstände kann zu schwerwiegenden Unfällen oder Missbrauch führen. Die neue Regelung soll dazu beitragen, diese Orte als sichere Lern- und Erlebnisräume für Kinder zu erhalten.
Empfehlung an Essener Schulen
Die Stadt Essen kann als Schulträgerin kein Waffen- oder Messerverbot für die Schulen in eigener Zuständigkeit erlassen, auch nicht in Form einer ordnungsbehördlichen Verordnung. Für den Erlass eine Schul- oder Hausordnung sind die Schulen selbst zuständig. Dennoch wird den Essener Schulen empfohlen, ihre Schul- und Hausordnungen dahingehend zu ergänzen, dass das Mitführen von Waffen jeglicher Art für alle Personen im Schulumfeld untersagt ist. Dieses Thema wurde bereits im Rahmen des städtischen Konzepts „Schule als sicherer Ort“ aufgegriffen.
Die Stadt Essen verfolgt mit diesen Maßnahmen das Ziel, das Sicherheitsgefühl im Stadtgebiet zu stärken und präventiv zur Vermeidung potenzieller Gefährdungslagen beizutragen.
Zum Hintergrund
Hintergrund dieser Entscheidung ist unter anderem der bundesweit diskutierte Messerangriff in Solingen im August 2024, der zu einer Verschärfung des Waffenrechts auf Bundesebene führte. Das sogenannte „Sicherheitspaket der Bundesregierung“ sieht unter anderem strengere Regelungen für das Mitführen von Waffen und Messern im öffentlichen Raum sowie eine Anpassung der Rahmenbedingungen zur Einrichtung von Waffenverbotszonen vor. Die Analyse der bestehenden Satzungen und Verordnungen zeigte, dass auf kommunaler Ebene insbesondere die Friedhofssatzungen sowie die Ordnungsbehördlichen Verordnungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet überarbeitungswürdig sind. Weitere Informationen finden Interessierte in der Vorlage 0864/2025/3.
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