Altschulden: Stadt Essen nimmt am Entschuldungsprogramm nach dem Altschuldenentlastungsgesetz des Landes NRW teil

02.07.2025

Die NRW-Landesregierung hat angekündigt, verschuldete Kommunen über ein Altschuldenentlastungsgesetz bei der Entschuldung zu unterstützen. Die Stadt Essen soll sich mit Beschluss des Rates an diesem Altschuldenprogramm beteiligen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Land NRW den Städten insgesamt 50 Prozent der übermäßigen Liquiditätskredite abnimmt. Die Teilnahme an dem Altschuldenentlastungsprogramm ist von den Städten innerhalb von vier Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zu beantragen. Das Gesetz soll voraussichtlich Anfang Juli 2025 verabschiedet werden.

Mögliche Entlastung

Die Pro-Kopf-Verschuldung an Liquiditätskrediten der Stadt Essen lag zum 31. Dezember 2023 bei rund 2.607 Euro, der Entschuldungsbetrag läge laut Prognose bei rund 606,4 Millionen Euro. Mit vollständiger Übernahme des oben genannten Entschuldungsbetrages durch das Land NRW wird für die Stadt Essen eine jährliche Zinsentlastung von etwa 14 Millionen Euro prognostiziert.

Notwendige Vorbereitungen

Die antragstellenden Kommunen müssen auf eigene Rechnung eine Wirtschaftsprüfung beauftragen und mit einer Überprüfung des Bestandes an Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung im Hinblick auf die Richtigkeit von Ansatz und Ausweis sowie des Abzugsbetrages nach § 3 Abs. 2 ASEG NRW - Bestand an liquiden Mitteln auf Vollständigkeit und Richtigkeit betrauen.

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