Auskunft von Mandatsträger*innen gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz

Gemäß dem Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) haben Ratsmitglieder, Bezirksvertretungsmitglieder und sachkundige Bürger*innen schriftlich Auskunft zu geben über

  • den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  • die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen (vergleichbaren) Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs.1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereich in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in §Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
  • die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Der Rat der Stadt hat beschlossen, die Angaben der Mandatsträger*innen im Internet zu veröffentlichen. Die Angaben sind im Ratsinformationssystem zu ersehen (siehe nebenstehenden Link).

Geschäftsführung des Rates, generelle Angelegenheiten des Rates, der Ausschüsse und Bezirksvertretungen

Frau Filip, Annette

Geschäftsführung des Rates, generelle Angelegenheiten des Rates, der Ausschüsse und Bezirksvertretungen

Frau Filip, Annette
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