Gemäß dem Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) haben Ratsmitglieder, Bezirksvertretungsmitglieder und sachkundige Bürger*innen schriftlich Auskunft zu geben über
- den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
- die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen (vergleichbaren) Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs.1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereich in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
- die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.
Der Rat der Stadt hat beschlossen, die Angaben der Mandatsträger*innen im Internet zu veröffentlichen. Die Angaben sind im Ratsinformationssystem zu ersehen (siehe nebenstehenden Link).