Aktuelle Informationen aus dem Essener Wald

Afrikanische Schweinepest

Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit

Vor dem Hintergrund des positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getesteten Wildschweins im hessischen Landkreis Groß-Gerau ruft Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, vor allem Landwirtinnen und Landwirte und die Jägerschaft dazu auf, weiterhin besonders wachsam und vorsorgend zu agieren. Das Auftreten der Tierseuche im südlichen Teil von Hessen zeigt, wie hoch die Gefahr der Einschleppung auch nach Nordrhein-Westfalen ist.

Waldspaziergänger sollen Funde von toten Wildschweinen melden

Funde von toten Wildschweinen sollten unmittelbar unter der Telefonnummer 0201/714488 oder per Mail an nbz@lanuk.nrw.de an die Bereitschaftszentrale des Landesumweltamtes gemeldet werden. Die Zentrale kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des aufgefundenen Wildschweins. Aufgefundene Wildschweinkadaver werden in Nordrhein-Westfalen bereits seit langem standardmäßig auf ASP untersucht, um rechtzeitige Informationen über ein Auftreten der Seuche zu erlangen.

Folgende Waldpflegemaßnahmen werden aktuell umgesetzt

Die Planung der Waldpflege erfolgt auf der Basis des Forstbetriebswerkes, welches durch einen externen Gutachter erstellt und vom Rat der Stadt Essen beschlossen wurde. Gegenstand der Waldpflegeplanung ist hierbei die Erhaltung des Waldes (Nachhaltigkeit) und die Bewahrung der Waldökosystemleistungen, auch Waldfunktionen. Die Erzeugung von Nutzholz ist dagegen kein Ziel bei der Waldpflege in unserem Ballungsraum. Dementsprechend sind umfangreiche Baumfällungen in den Altbaumbeständen kein Bestandteil der Waldpflegeplanung. Der jeweils aktuelle Waldpflegeplan wird jährlich vom zuständigen Ausschuss beschlossen und im Ratsinformationssystem veröffentlicht.

Im aktuellen Jahresplan vom Mai 2025 heißt es hierzu: „Entsprechend der verminderten Bestandesvitalitäten in den Altbaumbeständen stehen dort gemäß Forstbetriebswerk auch weiterhin keine Maßnahmen an. Lichteinfall für kommende Baumgenerationen (Naturverjüngung) ist ausreichend gegeben.“

Stattfindende Waldpflegemaßnahmen in Altbaumbeständen dienen somit aktuell überwiegend der Erhaltung der Sicherheit im Erholungswald oder dem Waldnaturschutz. Hierbei muss zwischen Waldaußengrenzen und Waldinnenflächen unterschieden werden.

An Waldaußengrenzen zu Straßen, Schienenwegen, Erholungseinrichtungen, Bebauung u.a. gelten erhöhte Verpflichtungen bezüglich der Verkehrssicherheit. Hier werden erkannte Risikobäume ähnlich wie Straßenbäume betrachtet. Es gelten zwingend die Grundsätze der Baumpflege und der Baumkontrolle nach den aktuellen FLL- Baumkontrollrichtlinien.

Im Waldinneren wird ein möglichst langer Erhalt von Altbäumen angestrebt. Diese werden, wenn aus Gründen der verantwortbaren Stand- oder Bruchsicherheit möglich, als temporäre Habitatbäume erhalten und engmaschig begutachtet. Hierzu werden durch Schnittmaßnahmen zum Beispiel besonders bruchgefährdete Kronenteile über Waldhauptwegen wie Sportstrecken oder den Radrouten im Wald gesichert.

Baummarkierungen sind keine Fällmarkierungen

Immer wieder kommt es bei Baummarkierungen zu Verwechslungen und Missverständnissen.

Um die engmaschige Begutachtung "temporärer Habitatbäume" im Wald sicherzustellen, müssen diese dauerhaft markiert werden. So wird sichergestellt, dass die Bäume zuverlässig wieder aufgefunden werden können und früher festgehaltene Beobachtungen für die weitere Begutachtung zugänglich sind. Auch dauerhaft ausgewählte "Habitatbäume" müssen aus dem gleichen Grund entsprechend markiert werden. Das Gleiche gilt aber auch für Bäume, die besonders stabil und vital sind und daher dauerhaft erhalten werden sollen. Damit diese „Gerüstbäume“ sofort erkennbar sind und entsprechend geschützt werden können, werden auch sie dauerhaft markiert.

Ein Zahlenbeispiel: im gesamten städtischen Waldgebiet der Margarethenhöhe sind zurzeit (Sommer 2025) 263 Bäume dauerhaft markiert und werden aus irgendeinem Grunde wiederkehrend beobachtet. Davon benötigen 109 Bäume eine Kronenpflege und 51 Bäume sind oder werden temporäre Habitatbäume. Im dortigen Waldgebiet sind mittelfristig nur 3 Bäume zur Fällung vorgesehen.

Zum Begriff „Gerüstbäume“
Gerüstbäume sind besonders stabil und vital. Aus diesem Grund sollen sie dauerhaft erhalten werden. Damit sie sofort erkennbar sind und entsprechend geschützt werden können, werden sie dauerhaft markiert. Sie bilden die stabile Gerüststruktur des Waldes – daher der Name - und sorgen im Alter durch Samenbildung für die folgende Baumgeneration. Gerüstbäume werden in der Regel nie gefällt und können im Alter zu Habitatbäumen werden.

Zum Begriff „Habitatbäume“
Das Habitatbaumkonzept für den städtischen Essener Wald sieht vor, dass innerhalb der alten Waldbestände ab einem Alter von 80 Jahren mindestens fünf Habitatbäume je Hektar ausgewiesen werden und dauerhaft, also bis über ihren natürlichen Zusammenbruch hinaus, im Wald verbleiben. Habitatbäume sind lebendende Altbäume, die abseits der Waldhauptwege und zu mehreren in Gruppen auf der Flächengröße einer Baumlänge ausgewiesen und dauerhaft markiert werden.

Zum Begriff „Temporäre Habitatbäume“
In Zeiten des Klimawandels und unter Beachtung der besonderen Bedeutung des Essener Großstadtwaldes für die Bevölkerung hat Grün und Gruga entschieden, einen Lösungsansatz für den möglichst langen Erhalt wertvoller Einzelbäume mit Vorschädigungen zu verfolgen. Schädigungen sind im Essener Wald meist durch den verheerenden Sturm „Ela“ im Jahr 2014 oder durch Dürre infolge des Klimawandels entstanden. Wegen der vorhandenen Schädigungen muss eine engmaschige Begutachtung sichergestellt werden. Hierzu müssen temporäre Habitatbäume dauerhaft markiert werden. So wird erreicht, dass sie zuverlässig wieder aufgefunden werden können und früher festgehaltene Beobachtungen für die weitere Begutachtung zugänglich sind. Baumpflegerische Maßnahmen sind gegebenenfalls erforderlich.

Wildtier gefunden?

Bitte keine Wildtiere mit nach Hause nehmen!

Viele Wildtiere legen ihre Jungtiere ab, um sie zu schützen. Sie brauchen in den meisten Fällen keine Hilfe! Erscheint Ihnen ein Wildtier aber offensichtlich verletzt oder hilfebedürftig, versuchen Sie nicht, es einzufangen, sondern rufen Sie die Polizei oder die Untere Jagdbehörde vor Ort an - Kontaktdaten siehe unten.

Mehr Informationen sind in einer Broschüre des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zu finden:

Sicherung und Erhalt von Prozessschutzflächen

Prozessschutzflächen sind genau definierte Waldbereiche ohne Waldpflege, auf denen eine natürliche Waldentwicklung ohne Einflussnahme des Menschen ermöglicht werden soll. Diese Flächen unterliegen aber Betretungsbeschränkungen, weil dort keine Maßnahmen zur Verkehrssicherung durchgeführt werden können. Entsprechend besteht dort ein erhöhtes Risiko für waldtypische Gefahren (zum Beispiel Totholz). Um dem Rechnung zu tragen werden diese Flächen markiert und beschildert, damit Waldbesuchende erkennen können, dass sie diese Flächen nicht betreten dürfen. Wege, die in solche Bereiche führen, werden mit Reisigwällen verlegt.

Berichterstattung

Berichterstattung über den Essener Wald in der Kinder-Umweltzeitung, Ausgabe 2/2019: Link auf die Internetseite der Kinder-Umweltzeitung.

Einsatz von Rückepferden im Wald beim Rücken von Bäumen, die vom Eschentriebsterben zum Absterben gebracht wurden.

Laubwald mit Naturverjüngung

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