Forsteinrichtung und Forstbetriebswerk

Hinter dem Begriff „Forsteinrichtung“ verbirgt sich ein betriebliches Verfahren, mit dem Waldpflege und Waldentwicklung für den Zeitraum der folgenden 10 Jahre geplant und festgelegt werden.

Die Forsteinrichtung wird in der Regel durch einen externen Gutachter, der nicht Mitarbeiter des jeweiligen Forstbetriebes ist, durchgeführt. Sie erfolgt auf gesetzlicher Grundlage: der Wald der Stadt Essen ist gemäß § 33 Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen nach einem Forstbetriebsplan zu bewirtschaften. Gemäß § 1a Landesforstgesetz ist Kennzeichen nachhaltiger Forstwirtschaft, „dass die Betreuung von Waldflächen und ihre Nutzung in einer Art und Weise erfolgt, dass die biologische Vielfalt, die Produktivität, die Verjüngungsfähigkeit, die Vitalität und die Fähigkeit, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen zu erfüllen, erhalten bleibt und anderen Ökosystemen kein Schaden zugefügt wird.“ Die mit der Bewirtschaftung des öffentlichen Waldes betrauten Stellen haben die Wohlfahrtswirkungen des Waldes zu sichern und in besonderem Maße die Erholung der Bevölkerung zu ermöglichen (§§ 31 und 32 Landesforstgesetz).

Bei wesentlichen Veränderungen des Waldzustandes oder aus anderen wichtigen Gründen muss der Betriebsplan geändert und angepasst werden. Dieser Fall ist in Essen eingetreten, als am Abend des 9. Juni 2014 das Orkantief „ELA“ mindestens 10 % des städtischen Waldbestandes, vor allem in windexponierten Bereichen, zerstörte. Aufgrund dieser Schadenslage wurde die aktuelle Forsteinrichtung aufgehoben und ein neuer Planungsprozess angeschoben. Im Rahmen dieses Planungsprozesses wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen und Gutachten erstellt. Die Ergebnisse bildeten die Grundlagen für die Forsteinrichtung.

Grafik: Forsteinrichtung im Wald

Grundlagen für die aktuelle Forsteinrichtung in Essen

  • Betriebsinventur
  • Studie: Ökosystemleistungen des Waldes
  • Bürgerbeteiligungsverfahren „Dem Essener sein Wald“
  • Ergebnisse der Bürgerbefragung "Meine Stadt. Mein Wald!"
  • Ergebnisse der Studien Windrisk und BaumAdapt
  • Studie zur Unterhaltung und Pflege von Wald in Steilhanglagen

Wichtige Steuergrößen für das Verfahren sind außerdem

  • FSC®-Zertifizierung
  • Lokale Geologie und Standortskartierung - Böden, potentiell natürliche Vegetation und natürliche Waldgesellschaft
  • gesetzliche Bestimmungen

Begleitet wurde es unter anderem auch von der Facharbeitsgruppe aus dem Bürgerbeteiligungsverfahren (siehe dort). Informationen zu den einzelnen Grundlagen und Steuergrößen können der Linkliste in der rechten Spalte auf dieser Seite entnommen werden.

Ergebnisse der Forsteinrichtung

Ergebnisse der Forsteinrichtung sind ein Erläuterungsbericht, eine Forstbetriebskarte sowie sogenannte Bestandesblätter, welche die konkreten Planungen für den Forsteinrichtungszeitraum bezogen auf die einzelnen Waldbestände enthalten. Die aktuelle Forsteinrichtung setzt damit Betriebsziel sowie Pflege- und Entwicklungsgrundsätze für den Zeitraum 1.1.2018 bis 31.12.2027 fest. Erläuterungsbericht, Forstbetriebskarte und Bestandesblätter können über die Linkliste in der rechten Spalte auf dieser Seite heruntergeladen werden.

„Ziel der Waldpflege ist die dauerhafte Erhaltung und Entwicklung der innerstädtischen Wälder als vielgestaltige naturnahe Ökosysteme, in denen alle natürlichen Entwicklungsstufen von Wäldern einschließlich der Terminal- und Zerfallsphase in einem dynamischen Waldgefüge vorhanden sind“.

Der Essener Ansatz für die zukünftige Pflege des städtischen Waldes lautet: fachlich nachvollziehbare Vielfalt statt flächig einheitliche Konzepte.

Dies bedeutet unter anderem

  • Erhöhung der Resilienz durch sowohl vertikalen als auch horizontalen Strukturreichtum
  • Dauerhafter Erhalt und Entwicklung der Schutzfunktion des Waldes aus ökologischer und klimatologischer Sicht
  • Anpassung der Baumartenwahl aufgrund des Klimawandels: Erhöhung des Anteils an Eiche und Einbringung der Weißtanne
  • Die Nutzfunktion, also die Produktion von Nutzholz, tritt stark in den Hintergrund
  • Bäume werden hauptsächlich im Rahmen der Waldpflege gefällt, unter anderem zur Steuerung der Konkurrenz, Unterstützung bei der Entwicklung eines artenreichen Mischwaldes sowie zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit im stark frequentierten Erholungswald
  • Erhöhung des Flächenanteils derjenigen Waldflächen, auf denen keine Pflegeeingriffe erfolgen
  • Erhöhung des Flächenanteils der Prozessschutzflächen auf mindestens 10% der Waldfläche
  • Erhalt und Pflege eines attraktiven und maßvoll reduzierten Wegenetzes
  • Beachtung der jeweils gültigen FSC®Standards für die Waldpflege und -entwicklung

Die nun für Essen fokussierten Ziele bilden eine große Schnittmenge mit den integrierten waldbaulichen Grundsätzen des neuen Waldbaukonzeptes NRW, welches am 7. Dezember 2018 offiziell in der Landeshauptstadt Düsseldorf vorgestellt wurde. Sie sind damit eine gute und vorsorgende Grundlage für die nachhaltige Pflege und Bewirtschaftung des Essener Stadtwaldes.

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