Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg stellen nach wie vor eine erhebliche Gefahr dar. Viele liegen noch unentdeckt im Boden und werden z.B. im Rahmen von Sondierungen für Baustellen oder bei Bauarbeiten gefunden. Die Sprengkörper von Bombenblindgängern sind immer noch funktionsfähig und werden zum Teil durch die Alterung immer empfindlicher. Äußere Einflüsse wie Erschütterungen, Lageänderungen oder Temperaturschwankungen können dazu führen, dass sie explodieren. Dies ist ein lebensgefährliches Risiko. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat daher die Städte verpflichtet, bei einem Bombenfund sofort Maßnahmen zur schnellstmöglichen Beseitigung einzuleiten. Vor Ort entscheidet der Sprengmeister, ob die Bombe entschärft oder gesprengt wird und wie groß der Sicherheitsradius sein muss.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Kampfmittelbeseitigung
Wichtige Änderungen bei Entschärfungen im Stadtgebiet
Ab sofort entfällt bei anstehenden Entschärfungen die Unterteilung in zwei Kreise. Künftig wird bei einem Blindgängerfund, der eine Entschärfung oder Sprengung nach sich zieht, nur noch ein zu evakuierender Kreis festgelegt und betroffene Bürger*innen müssen diesen Bereich entsprechend verlassen. Der vormalige Luftschutzbereich ("äußere Kreis") entfällt künftig.
Häufige Fragen
In der Vergangenheit bestand der Sicherheitsradius immer aus zwei "Kreisen", einem "inneren Kreis" und einem "äußeren Kreis". Diese Kreise gaben vor, welche Bürger*innen evakuiert werden mussten („innerer Kreis“) und welche Bürger*innen sich während der Entschärfung nicht außerhalb von Gebäuden aufhalten durften ("äußerer Kreis"). Seit Februar 2024 gilt diese Regelung nicht mehr. Ab diesem Zeitpunkt gibt es ausschließlich einen Bereich, aus dem betroffenen Essener*innen grundsätzlich evakuiert werden. Der vormalige Luftschutzbereich ("äußere Kreis") entfällt.
Im Fall eines zu entschärfenden Fünf-Zentner-Blindgängers werden alle Bürger*innen innerhalb eines 300-Meter-Radius evakuiert. Das bedeutet, dass Privathäuser und Wohnungen, aber auch Geschäftsräume, Kindergärten, Schulen, Altenheime, Krankenhäuser und alle weiteren Aufenthaltsorte verlassen werden müssen. Straßen und Zugangswege zu diesem Bereich sind für die Dauer der Entschärfung bzw. Sprengung gesperrt. Bei einem 10-Zentner-Blindgänger vergrößert sich der Radius auf 600 Meter um den Fundort. Im Einzelfall kann der Radius allerdings anders gezogen werden. Die abschließende Entscheidung über den tatsächlichen Evakuierungsradius hat der Kampfmittelbeseitigungsdienst. Diese Entscheidung ist abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten.
Ob Sie sich im zu evakuierenden Bereich befinden, können Sie in den im Internet unter www.essen.de/bombenfundveröffentlichten Straßenplänen sehen. Alle Straßen und Zufahrtswege zum Bereich des Sicherheitsradius werden für die Dauer der Entschärfung bzw. Sprengung gesperrt. Busse und Bahnen dürfen während dieser Sperrung nicht im Sicherheitsradius fahren.
Wenn Sie sich im entsprechenden Kreis befinden, müssen Sie evakuiert werden bzw. diesen verlassen. Das ist notwendig, da von Bombenblindgängern eine große Gefahr ausgeht. Grundsätzlich handelt es sich hier um noch zündfähige Sprengkörper. Um jeglichen Schaden auszuschließen, dürfen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht in der Nähe der Bombe aufhalten. Die Stadt ist verpflichtet, alle Personen aus diesem Bereich zu evakuieren und kann erst dann mit der Entschärfung bzw. Sprengung beginnen.
Den Anweisungen der Ordnungskräfte sind zu befolgen. Das beschleunigt im Sinne aller Betroffenen die Arbeit des Kampfmittelbeseitigungsdienstes. Bei Verweigerung kann ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.
Sie werden bereits kurz nach dem Fund einer Bombe durch Lautsprecherdurchsagen informiert. Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie Ihre Wohnung oder Ihren Arbeitsplatz anschließend sofort verlassen müssen. Mitarbeitende des Ordnungsamtes werden Sie zudem zum Verlassen Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes auffordern. Mit Beginn der Evakuierung wird auch ein Betreten oder Befahren des Evakuierungsbereich unterbunden. Ab diesem Zeitpunkt kommen Sie bis zur abschließenden Entschärfung oder Sprengung des Blindgängers nicht mehr zu Ihrer Wohnung oder Arbeitsstelle.
Wie lange der Kampfmittelbeseitigungsdienst für den Einsatz benötigt, kann im Vorfeld nicht gesagt werden. Die Entschärfung bzw. Sprengung muss sorgfältig geplant und genau durchgeführt werden. Zwar sind der jeweilige Sprengmeister und sein Team Experten auf ihrem Gebiet, jedoch machen die lokalen Gegebenheiten jede Entschärfung bzw. Sprengung einzigartig. Hier geht gründliches Arbeiten vor Geschwindigkeit. Umso wichtiger ist es, dass die Anweisungen der Ordnungskräfte befolgt werden, damit die Arbeiten so früh wie möglich beginnen können.
Es kann zu einem mehrstündigen Aufenthalt außerhalb ihrer Wohnung kommen. Genaue Zeitangaben sind generell aber nicht möglich. Sie werden durch Lautsprecherdurchsagen des Ordnungsamts über die Beendigung der Evakuierung informiert. Zusätzlich können Sie sich über die unten genannten Medien informieren.
Für den Zeitraum der Entschärfung bzw. Sprengung richtet die Stadt Essen eine Betreuungsstelle ein, in der Sie sich aufhalten können. In der Regel werden hierfür Turnhallen oder Versammlungsstätten in der Nähe, aber außerhalb des Sicherheitsradius genutzt. Für Verpflegung ist dort gesorgt. Sollten Sie oder Familienmitglieder aber auf spezielle Nahrung angewiesen sein oder Medikamente benötigen (Allergiker, Babynahrung etc.), bringen Sie diese Verpflegung bitte mit.
Wo sich die Betreuungsstelle befindet, erfahren Sie über die unten genannten Medien oder das Gefahrentelefon.
Pflege- oder hilfebedürftige Personen können über den Hausnotruf ermittelt und kontaktiert werden. Informieren Sie Einsatzkräfte vor Ort über Ihren oder den Zustand von Familienmitgliedern oder Nachbarn. Hilfsbedürftige Personen können auch über das Gefahrentelefon 0201 88333-33 gemeldet werden, die dann von den Rettungsdiensten evakuiert und zur Betreuungsstelle oder in ein Krankenhaus gebracht werden. Diese Krankentransporte sind kostenlos.
Alle Einrichtungen werden über die Evakuierung informiert. Diese werden dann die Eltern entsprechend über das weitere Vorgehen informieren.
Sie können Ihr Haustier grundsätzlich zu der eingerichteten Betreuungsstelle mitnehmen. Nutzen Sie hierfür bitte entsprechende Transportboxen, falls das nötig ist. Es gilt Leinenpflicht und Hunde mit Maulkorbpflicht müssen diesen auch tragen. Sollten Sie nicht mehr in den zu evakuierenden Bereich kommen, können Sie keine Haustiere mehr aus Ihrer Wohnung holen. Die Sicherheit für Menschen ist in diesem Falle wichtiger als die der Haustiere. Es werden in diesen Fällen keine Ausnahmen gemacht.
Zur Frage des Versicherungsschutzes müssen Sie sich an ihre Versicherungen wenden. Das Umsetzen von Fahrzeugen dient der Schadensminimierung im Ereignisfall, vorrangig jedoch der Notwendigkeit, Rettungswege freizuhalten.
Online unter
- www.essen.de/bombenfundwww.essen.de/bombenfund
- www.facebook.com/StadtportalEssen/
- www.facebook.com/feuerwehressen/
- www.x.com/Essen_Ruhr
Über das Gefahrentelefon: 0201 88333-33
oder bei den Einsatzkräften vor Ort
In lokalen Medien: Radio Essen, Frequenz 102,2/105,0 MHz oder online im Liveticker
Warn-App NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Warnung und Entwarnung)