Häufig gestellte Fragen zum Thema Kampfmittelbeseitigung

Wichtige Änderungen bei Entschärfungen im Stadtgebiet

Ab sofort entfällt bei anstehenden Entschärfungen die Unterteilung in zwei Kreise. Künftig wird bei einem Blindgängerfund, der eine Entschärfung oder Sprengung nach sich zieht, nur noch ein zu evakuierender Kreis festgelegt und betroffene Bürger*innen müssen diesen Bereich entsprechend verlassen. Der vormalige Luftschutzbereich ("äußere Kreis") entfällt künftig.

Welche Gefahr geht von Bombenblindgängern aus?

Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg stellen nach wie vor eine erhebliche Gefahr dar. Viele liegen noch unentdeckt im Boden und werden z.B. im Rahmen von Sondierungen für Baustellen oder bei Bauarbeiten gefunden. Die Sprengkörper von Bombenblindgängern sind immer noch intakt und werden zum Teil durch die Alterung immer empfindlicher. Äußere Einflüsse wie Erschütterungen, Lageänderungen oder Temperaturschwankungen können dazu führen, dass sie explodieren. Dies ist ein lebensgefährliches Risiko. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat daher die Städte verpflichtet, bei einem Bombenfund sofort Maßnahmen zur schnellstmöglichen Beseitigung einzuleiten. Vor Ort entscheidet der Sprengmeister, ob die Bombe entschärft oder gesprengt wird und wie groß der Sicherheitsradius sein muss.

Was bedeutet der Sicherheitsradius?

In der Vergangenheit bestand der Sicherheitsradius immer aus zwei "Kreisen", einem "inneren Kreis" und einem "äußeren Kreis". Diese Kreise gaben vor, welche Bürger*innen evakuiert werden mussten („innerer Kreis“) und welche Bürger*innen sich während der Entschärfung nicht außerhalb von Gebäuden aufhalten durften ("äußerer Kreis"). Seit Februar 2024 gilt diese Regelung nicht mehr. Ab diesem Zeitpunkt gibt es ausschließlich einen Bereich, aus dem betroffenen Essener*innen grundsätzlich evakuiert werden. Der vormalige Luftschutzbereich ("äußere Kreis") entfällt.

Im Fall eines zu entschärfenden Fünf-Zentner-Blindgängers werden alle Bürger*innen innerhalb eines 300-Meter-Radius evakuiert. Dies bedeutet, dass sowohl Privathäuser und Wohnungen, aber auch Geschäftsräume, Kindergärten, Schulen, Altenheime, Krankenhäuser und alle weiteren Aufenthaltsorte verlassen werden müssen. Straßen und Zugangswege zu diesem Bereich sind für die Dauer der Entschärfung bzw. Sprengung gesperrt. Bei einem 10-Zentner-Blindgänger vergrößert sich der Radius auf 600 Meter um den Fundort. Im Einzelfall kann der Radius allerdings variieren. Die abschließende Entscheidung über den tatsächlichen Evakuierungsradius obliegt dem Kampfmittelbeseitigungsdienst und ist abhängig von den jeweiligen Gegebenheiten.

Wer genau muss im konkreten Fall evakuiert werden?

Ob Sie sich im zu evakuierenden Bereich befinden, können Sie den im Internet unter www.essen.de/bombenfund veröffentlichten Straßenplänen entnehmen. Alle Straßen und Zufahrtswege zum Bereich des Sicherheitsradius werden für die Dauer der Entschärfung bzw. Sprengung gesperrt. Busse und Bahnen dürfen während dieser Sperrung nicht im Sicherheitsradius fahren.

Warum muss ich meine Wohnung verlassen?

Wenn Sie sich im entsprechenden Kreis befinden, müssen Sie evakuiert werden bzw. diesen verlassen. Dies ist notwendig, da von Bombenblindgängern eine große Gefahr ausgeht. Grundsätzlich handelt es sich hier um noch zündfähige Sprengkörper. Um jeglichen Schaden an Leib und Leben der Bevölkerung auszuschließen, dürfen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht in der Nähe der Bombe aufhalten. Die Stadt ist verpflichtet, alle Personen aus diesem Bereich zu evakuieren und kann erst dann mit der Entschärfung bzw. Sprengung beginnen.

Den Anweisungen der Ordnungskräfte ist dementsprechend Folge zu leisten und beschleunigt im Sinne aller Betroffenen die Arbeit des Kampfmittelbeseitigungsdienstes. Bei Verweigerung kann ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro verhängt werden.

Wann muss ich meine Wohnung verlassen?

Sie werden bereits kurz nach dem Fund einer Bombe durch Lautsprecherdurchsagen informiert. Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie Ihre Wohnung oder Ihren Arbeitsplatz anschließend unverzüglich verlassen müssen. Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes werden Sie zudem zum Verlassen Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes auffordern. Mit Beginn der Evakuierung wird auch ein Betreten oder Befahren des Evakuierungsbereich unterbunden. Ab diesem Zeitpunkt kommen Sie bis zur abschließenden Entschärfung oder Sprengung des Blindgängers nicht mehr zu Ihrer Wohnung oder Arbeitsstelle.

Wie lange muss ich meine Wohnung verlassen und wo kann ich mich aufhalten?

Wie lange der Kampfmittelbeseitigungsdienst für den Einsatz benötigt, kann im Vorfeld nicht gesagt werden. Die Entschärfung bzw. Sprengung muss sorgfältig geplant und präzise durchgeführt werden. Zwar sind der jeweilige Sprengmeister und sein Team Experten auf ihrem Gebiet, jedoch machen die lokalen Gegebenheiten jede Entschärfung bzw. Sprengung einzigartig. Hier geht präzises Arbeiten vor Geschwindigkeit. Umso wichtiger ist es, dass den Anweisungen der Ordnungskräfte Folge geleistet wird, damit die Arbeiten so früh wie möglich beginnen können.

Wo kann ich mich aufhalten?

Es kann zu einem mehrstündigen Aufenthalt außerhalb ihrer Wohnung kommen. Genaue Zeitangaben sind generell aber nicht möglich. Sie werden durch Lautsprecherdurchsagen des Ordnungsamts über die Beendigung der Evakuierung informiert. Zusätzlich können Sie sich über die unten genannten Medien informieren.

Für den Zeitraum der Entschärfung bzw. Sprengung richtet die Stadt Essen eine Betreuungsstelle ein, in der Sie sich aufhalten können. In der Regel werden hierfür Turnhallen oder Versammlungsstätten in der Nähe, aber außerhalb des Sicherheitsradius genutzt. Für Verpflegung ist dort gesorgt. Sollten Sie oder Familienmitglieder aber auf spezielle Nahrung angewiesen sein oder Medikamente benötigen (Allergiker, Babynahrung etc.), bringen Sie diese Verpflegung bitte mit.

Wo sich die Betreuungsstelle befindet, erfahren Sie über die unten genannten Medien oder das Gefahrentelefon.

Was tue ich, wenn ich ich meine Wohnung nicht eigenständig verlassen kann?

Pflege- oder hilfebedürftige Personen können über den Hausnotruf ermittelt und kontaktiert werden. Informieren Sie Einsatzkräfte vor Ort über Ihren oder den Zustand von Familienmitgliedern oder Nachbarn. Hilfsbedürftige Personen können auch über das Gefahrentelefon 0201-88 33333 gemeldet werden, die dann von den Rettungsdiensten evakuiert und zur Betreuungsstelle oder in ein Krankenhaus gebracht werden. Diese Krankentransporte sind kostenlos.

Was passiert, wenn die Schule oder die Kita meines Kindes betroffen ist?

Alle Einrichtungen werden über die Evakuierung informiert. Diese werden dann die Eltern entsprechend über das weitere Vorgehen informieren.

Was passiert mit Haustieren?

Sie können Ihr Haustier grundsätzlich zu der eingerichteten Betreuungsstelle mitnehmen. Nutzen Sie hierfür bitte entsprechende Transportboxen, falls dies erforderlich ist. Es gilt Leinenpflicht und Hunde mit Maulkorbpflicht müssen diesen auch tragen. Sollten Sie nicht mehr in den zu evakuierenden Bereich gelangen, können Sie keine Haustiere mehr aus Ihrer Wohnung holen. Die Sicherheit für Menschen ist in diesem Falle wichtiger als die der Haustiere. Es werden in diesen Fällen keine Ausnahmen gemacht.

Bin ich im Schadensfall versichert?

Zur Frage des Versicherungsschutzes müssen Sie sich an ihre Versicherungen wenden. Das Umsetzen von Fahrzeugen dient der Schadensminimierung im Ereignisfall, vorrangig jedoch der Notwendigkeit, Rettungswege freizuhalten.

Wo erhalte ich Informationen?

Online unter

  • www.essen.de/bombenfund
  • www.facebook.com/StadtportalEssen/
  • www.facebook.com/feuerwehressen/
  • www.twitter.com/Essen_Ruhr

Über das Gefahrentelefon: 0201 / 88-33333
oder bei den Einsatzkräften vor Ort

In lokalen Medien: Radio Essen, Frequenz 102,2/105,0 MHz oder online im Liveticker

Warn-App NINA des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Warnung und Entwarnung)

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