Betreuungsangebote an Schulen

Vormittagsbetreuung (Schule von 8 - 1)

Schule von 8-1 bietet eine Betreuung über den stundenplangebundenen Unterricht hinaus an. Das bedeutet, dass die Kinder für 5 Stunden, ab der ersten Stunde, in den unterrichtsfreien Zeiten in der Schule unter Anleitung betreut werden.


Getragen wird das Angebot von der Jugendhilfe Essen gGmbH oder, als privatem Träger, dem Förderverein der Schule.

Dieses Betreuungsangebot gibt es an Grund- und Förderschulen.
Welche das sind? Bitte schauen Sie in die Übersicht.

Für die Betreuung ist ein Elternbeitrag zu bezahlen. Mehr hierüber erfahren Sie in der Information zum Elternbeitrag oder in der Satzung 8 - 1
Bei Fragen helfen Ihnen die Ansprechpartner*innen zum Thema Elternbeiträge.

Bitte beachten Sie, dass für die in privater Trägerschaft geführten Angebote von den Fördervereinen individuelle Elternbeiträge erhoben werden!

Offene Ganztagsschule (OGS)

In der Offenen Ganztagsschule (OGS) werden die Kinder von 8.00 – 16.00 Uhr oder 7.00 – 17.00 Uhr verlässlich betreut.
Dabei werden die Bereiche Bildung, Erziehung, Freizeit und Betreuung zu einem Gesamtkonzept verbunden.

Ein Team von Lehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften fördert und betreut die Kinder. Honorarkräfte unterstützen das Team vor Ort.
Trägerin der Angebote im Offenen Ganztag ist die Jugendhilfe Essen gGmbH.

Dieses Betreuungsangebot gibt es an Grund- und Förderschulen.
Welche das sind? Bitte schauen Sie in die Übersicht.

Für die Betreuung ist ein Elternbeitrag zu bezahlen. Mehr hierüber erfahren Sie in der Information zum Elternbeitrag oder in der Satzung "Offener Ganztag"
Bei Fragen helfen Ihnen die Ansprechpartner*innen zum Thema Elternbeiträge.

Pädagogische Übermittagbetreuung in der weiterführenden Schule

Mit dem Programm "Geld oder Stelle" stellt das Land NRW den Schulen Lehrerstellenanteile und / oder Barmittel zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schüler*innen der Klassen fünf bis zehn (Sekundarstufe I) mit Nachmittagsunterricht oder für ergänzende

Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs-, Kultur- und Förderangebote im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten zur Verfügung.

Jede Schule muss an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht eine Übermittagbetreuung der Schüler*innen gewährleisten.

Darüber hinaus soll sie - im Hinblick auf die Förderbedarfe und Interessen der Schüler*innen sowie die Bedarfe der Eltern - ergänzende Ganztags- und Betreuungsangebote bereitstellen.

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