Unter dem Motto "ZukunftsCheck" gibt es hier auf einen Blick viele wichtige Infos für junge Menschen, die noch nicht wissen, wie es nach der Schule weiter geht!
ZukunftsCheck
ZukunftsCheck 2026
Du bist berufsschulpflichtig und hast noch keinen Plan wie es weitergeht?
Nutze nach den Sommerferien das telefonische Hilfsangebot für berufsschulpflichtige Jugendliche. Du bekommst hier Unterstützung beim Finden einer Ausbildung oder eines Maßnahmeplatzes (z.B. Berufsvorbereitung) und bei der Suche nach einem Schulplatz am Berufskolleg:
Termine
01.09.2026, 02.09.2026, 03.09.2026
Jeweils 13 bis 16 Uhr
Telefonnummer: 0201 88 40103
Berufsschulpflicht: Was ist das überhaupt? Weitere Informationen gibt es auf dieser Seite (Siehe Infokasten Berufsschulpflicht)
Du bist unter 18 Jahre und noch berufsschulpflichtig – was bedeutet das?
- Nach 10 Schuljahren (Sekundarstufe I) endet die Vollzeitschulpflicht.
- Danach beginnt in Nordrhein-Westfalen die Berufsschulpflicht.
- Sie kann erfüllt werden durch:
- den Besuch der gymnasialen Oberstufe an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule
- eine Ausbildung/Lehre
- einen vollzeitschulischen Bildungsgang am Berufskolleg oder
- einen teilzeitschulischen Bildungsgang am Berufskolleg (im Rahmen einer Maßnahme der Arbeitsagentur oder des JobCenters).
Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie 18 Jahre alt werden. Dies bedeutet, dass junge Erwachsene, die nach dem 01.08.2008 geboren sind, im Schuljahr 2026/2027 berufsschulpflichtig sind.
- Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien.
- Die Schulpflicht endet vor Vollendung des 18. Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II; wenn nach Festlegung in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung die bisherige Ausbildung den weiteren Schulbesuch entbehrlich macht oder die obere Schulaufsichtsbehörde im Einzelfall eine entsprechende Feststellung trifft.
- Wer nach dem Ende der Schulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist berechtigt, die Berufsschule zu besuchen, solange das Berufsausbildungsverhältnis besteht.
Beratungsangebot zu weiteren Themen
Verschaffe dir einen Überblick über das
zu Themen rund um die berufliche Orientierung: Berufsschulpflicht, Fragenklärung und Unterstützung am Übergang Schule – Beruf, Ausbildungsplatzsuche, Freiwilligendienste, Praktika und AuslandsaufenthalteJugendberufsagentur Essen
Klick hier direkt weiter zur Jugendberufsagentur (JBA) Essen . Dort findest du viele hilfreiche Informationen, wenn du nicht weißt, wie es nach der Schule weitergeht.
Ausbildung
Du bist auf der Suche nach einer Dualen Ausbildung?
Dann wird der Flyer
hilfreich für dich sein.Schau doch auch mal auf der Social Media Wall #essenbildetaus www.essenbildetaus.de vorbei.
Hier gibt’s viele Infos rund um das Thema Ausbildung und freie Ausbildungsstellen in Essen!
Infos zu den Berufskollegs, Gesamtschulen, Gymnasien (gymnasiale Oberstufe) in Essen
Steckbriefe mit Adressen und Kontaktdaten, Videobotschaften, Erklärvideos und vieles mehr gibt es unter www.essen.de/uebergang_sek_2
Du brauchst Infos zum Online Bewerbungsportal "Schüler Online" für die Berufskollegs, und die gymnasiale Oberstufe der Gesamtschulen und Gymnasien?
Für das Schuljahr 2026/2027 können sich Schüler*innen über Schüler Online bewerben, wenn sie ein Berufskolleg, eine Berufsschule oder die gymnasiale Oberstufe an einer Gesamtschule, einem Gymnasium oder einem Berufskolleg in Essen besuchen möchten. Weitere Informationen www.essen.de/schüleronline
Achtung: Die Bewerbungsfrist in Schüler Online für noch freie Plätze wird verlängert und ist gültig vom 20.07.2026-04.09.2026. Die meisten Plätze sind in der Hauptbewerbungsphase vergeben worden. Mit der Fristverlängerung besteht noch die Möglichkeit, einen freien Schulplatz zu finden. Daher ist das Bildungsangebot in Schüler Online www.schueleranmeldung.de eingeschränkt verfügbar.