Pandemiebedingte Einschränkungen haben Kindern und Jugendlichen Enormes abverlangt. Viele junge Menschen brauchen Zeit und gezielte Angebote, um die in der Pandemie gemachten Erfahrungen zu verarbeiten. Das gilt auch für ihr soziales Leben: Ihnen soll Raum gegeben werden, sich wieder in Gruppenkontexten zu bewegen und sie sollen die Unterstützung bekommen, die sie und ihre Familien jetzt brauchen. Insbesondere dem Lernort Schule kommt hier eine Schlüsselrolle zu.
Antragsberechtigt sind Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe.
Die Stabstellen Jugendhilfe - Bildungseinrichtungen der Bezirke unterstützen die Schulen gerne bei der Suche nach einem Träger und bei der Antragstellung
Bitte senden Sie die alle Anträge, Verwendungsnachweise und Dokumentationsbögen an folgende Mailadresse: FS2@jugendamt.essen.de