Hilfe bei Problemen mit Kindern von 6 bis 12

Für Eltern mit Kindern von 6 bis 12 Jahren

Kinder- und Jugendnotruf
Für Kinder und Jugendliche, die in Essen in Not geraten, gibt es eine Telefonnummer, unter der sie rund um die Uhr Rat, Hilfe und Schutz bekommen können. 26 50 50 lautet die hilfreiche Nummer. Auch Eltern und Angehörige, die unmittelbar Rat und Hilfe benötigen, können dort jederzeit anrufen. Jugendamt und Diakoniewerk Essen teilen sich den Dienst am Telefon; während der Notruf tagsüber vom Jugendamt entgegen genommen wird, landen Anrufer außerhalb der Bürozeiten beim Diakoniewerk Essen.

Sorgenkinder

Wer wünscht sich nicht ein gesundes, unproblematisches, intelligentes, immer freundliches, folgsames und doch durchsetzungsstarkes Kind. Wohl kaum ein Kind wird alle wünschenswerten Eigenschaften gleichzeitig aufweisen, genauso wenig wie dies bei Erwachsenen der Fall ist. Wenn Sie sich um die Entwicklung Ihres Kindes sorgen, gibt es in Essen Institutionen, die Ihnen Rat und Hilfe anbieten.

Mehr zu Hilfen bei Entwicklungsproblemen und Erziehungsfragen ...

Trennung der Eltern
Mit einer Trennung ergeben sich für alle Mitglieder Ihrer Familie - besonders aber für die Kinder - einschneidende Veränderungen.

Die wichtigste Hilfe, die Sie Ihrem Kind in der jetzt geben können, besteht darin, dass Sie als Vater und Mutter weiterhin für Ihr Kind da sind. Da im Trennungs- und Scheidungsfall die Gefühle aller Familienmitglieder häufig "Achterbahn fahren", können die Interessen der Kinder leicht aus dem Blick geraten. Für den Fall, dass Sie als Eltern oder Angehörige Unterstützung benötigen, gibt es in Essen Institutionen, die kompetent weiterhelfen.

Mehr zu den Beratungsangeboten bei Trennung und Scheidung ...

Hilfe für Alleinerziehende
Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, kennen Sie die Tücken und Nöte, mit denen sich Alleinerziehende plagen. Zu wenig Geld, Zeitmangel oder Überbelastung durch Kind und Beruf können Ihnen und Ihrem Kind gewaltig zusetzen. Die Mitarbeiter*innen der Sozialen Dienste in Ihrem Stadtteil können Ihnen an verschiedenen Stellen weiterhelfen und beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter treffen Sie auf Menschen, die sich in derselben Situation befinden wie Sie.

Mehr zu den Unterstützungsangeboten ...

Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern
Insbesondere kleine Kinder sind auf die richtige Versorgung, Geborgenheit und Anregung durch ihre Eltern oder Erziehungsperson angewiesen. Eltern und andere Erziehende, die diese Grundbedürfnisse nicht erfüllen, schädigen die Entwicklung ihres Kindes. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie die Betreuung, Versorgung und den Schutz Ihrer Kinder nicht gewährleisten können oder in Ihrem Umfeld Kinder kennen, die unter Vernachlässigung oder Misshandlung leiden, hilft Ihnen das Jugendamt mit Rat und Tat. Dabei steht das Wohl des Kindes an erster Stelle. Die Beratung ist kostenlos und streng vertraulich. Sie unterliegt dem Datenschutz.

Mehr zu Hilfen der Sozialen Dienste des Jugendamtes ...

Schulprobleme
Auch wenn viele Kinder dem Start ins Schulleben entgegen fiebern, ist die kommende Zeit nicht immer ungetrübt. Inhaltliche Über- oder Unterforderung, Probleme mit Lehrern oder Mitschüler*innen, Gruppendruck und andere Schwierigkeiten können dazu führen, dass "Schule" zum Reizthema gerät. Wenn das Schulleben für Ihr Kind zur Belastung wird, sollten Sie das nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern Fragen und Konflikte in der Schule ansprechen. Für weitergehende Problemstellungen gibt es die Schulberatungsstelle. Sie berät Lehrer*innen und Eltern beispielsweise zur Schullaufbahn Ihres Kindes, erarbeitet gemeinsam mit ihnen Förderpläne und erstellt auf Wunsch der Eltern schulpsychologische Gutachten.

Mehr zu den Angeboten der Schulberatung ...

Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt liegt immer dann vor, wenn es in einer häuslichen Gemeinschaft zur Gewaltausübung kommt. Dabei ist es gleich, ob die Gemeinschaft noch besteht, gerade aufgelöst wurde oder seit einiger Zeit aufgelöst ist. Auch wird häusliche Gewalt angenommen, wenn in einer intimen Beziehung, ohne dass es eine gemeinsame Wohnung gibt, Gewalt ausgeübt wird. Unter den Begriff Gewaltanwendung fallen beispielsweise Schlagen, Treten, Würgen, Beschimpfen und Erniedrigen, Bedrohen sowie der Zwang zu sexuellen Handlungen.

Mehr zum Thema häusliche Gewalt und den Schutzmöglichkeiten ...

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