Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h, die Mindestgeschwindigkeit bei 6 km/h. Grundsätzlich ist die Geschwindigkeit der aktuellen Verkehrslage anzupassen. Darüber hinaus gilt für Nutzer*innen von E-Scootern die Straßenverkehrsordnung ebenso wie für alle weiteren Verkehrsteilnehmer*innen. Es gelten das Rechtsfahrgebot und der Grundsatz, andere nicht beim Überholen zu behindern. Richtungsänderungen sind per Handzeichen anzuzeigen und zwei oder mehr Personen mit E-Scooter müssen hintereinander fahren. Personen oder Gegenstände dürfen auf dem Trittbrett nicht mitgenommen werden und das Anhängen an andere Fahrzeuge sowie Behinderungen und Gefährdungen sind untersagt.
Darüber hinaus ist
auf Alkohol im Verkehr zu verzichten. Wer ab 0,3 Promille auffällig fährt oder eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille und mehr hat, macht sich strafbar. Für unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze.
Wenn E-Scooter nicht den Voraussetzungen entsprechen oder bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, kommen die Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr zum Einsatz.
Für die Nutzung von E-Scootern besteht keine Helmpflicht, aufgrund der relativ hohen Geschwindigkeiten, die die Tretroller erreichen, empfiehlt sich aber das Tragen eines Helms und weiterer Schutzbekleidung, etwa Handschuhe und Protektoren. Darüber hinaus sollten Fahrer*innen vor der Nutzung eines E-Scooters auf wenig befahrenen Straßen oder Flächen üben. Da E-Scooter erst seit Kurzem im Straßenverkehr zugelassen sind, empfiehlt es sich, aufmerksam zu sein und umsichtig zu fahren, da sich andere Verkehrsteilnehmer eventuell noch an E-Scooter auf den Straßen gewöhnen müssen. Da unebene Fahrbahnen oder Straßenschäden gefährlich werden können, sollten Nutzer*innen von E-Tretrollern ihren Blick stets auf die Straße richten.