Anliegerversammlungen und alternative Verfahren

Die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen waren in dem Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2023 verpflichtet ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept aufzustellen. Soweit in diesem beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen enthalten waren, waren den betroffenen Grundstückseigentümer*innen bzw. Erbbauberechtigten in einer Anliegerversammlung (oder einem alternativen Verfahren) die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorzustellen.

Online-Informationen zu Straßenbaumaßnahmen

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