Regelbedarf

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie - ohne die auf die Heizung und Warmwasser entfallenden Anteile - sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Dazu gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag an die Leistungsberechtigten überwiesen. Über die Verwendung entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.

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