Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Bildung und Teilhabe

Auch Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien sollen die Möglichkeit haben, in der Gemeinschaft Sport zu treiben, ein Instrument zu spielen, in Clubs und Vereinen aktiv zu sein, Sport- und Kultur-Veranstaltungen zu besuchen. Über das Bildungs- und Teilhabepaket können die Kosten dafür übernommen werden.

Was wird gefördert?

Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden pauschal 15 Euro monatlich berücksichtigt. Es können Kosten übernommen werden für:

  • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Sportvereine /-kurse, Spielgruppen, Arbeitsgemeinschaften)
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musik- oder Kunstkurse)
  • vergleichbare angeleitete Aktivitäten (z.B. auch Babyschwimmen, muttersprachliche Kurse)
  • organisierte Freizeiten (z.B. Ferienfreizeiten mit der Gemeinde oder einem Verein / Verband)

Wer kann die Leistungen erhalten?

Anspruchsberechtigt sind Kindern und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld,
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII,
  • Asylbewerberleistungen
  • Kindergeld mit Kinderzuschlag
  • Wohngeld

Wie können die Leistungen beantragt werden?

Die Leistungen können über das Formular "Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" beantragt werden. Dem Antrag sind noch folgende Unterlagen beizufügen:

  • evtl. Mitgliedsbescheinigungen
  • Rechnung / Rechnungsaufforderung des Anbieters
  • bei bereits gezahlten Beträgen: Quittungen / Kontoauszüge

An wen werden die Leistungen ausgezahlt?

Die Kosten werden nach Möglichkeit direkt an den Anbieter gezahlt. Hierzu gibt es zwei Varianten, je nachdem welche Unterlagen Sie einreichen.

Variante 1:
Einreichen eines Mitglieds- / Teilnahmenachweises (inklusive einer Rechnung)

Wird mit dem Nachweis über die Aktivität auch eine Rechnung eingereicht, können die bescheinigten Kosten direkt dem Anbieter gegenüber übernommen werden. Sollten Eltern die Kosten bereits vorgestreckt haben, reichen sie einen Nachweis hierüber ein (Quittung / Kontoauszug).

Sofern die nachgewiesenen Kosten unterhalb der maximalen Höchstförderung von 180 Euro / Jahr liegen, erfolgt anschließend eine monatliche Kostenübernahme an die Leistungsberechtigten. Zur Vereinfachung werden die tatsächlich nachgewiesenen Kosten auf die nächsten vollen 15 Euro aufgerundet und an die Familien ausgezahlt.

Der Zeitpunkt der Aufnahme der monatlichen Zahlung steht im Zusammenhang mit der bereits geleisteten Einmalzahlung:

MonatAuszahlungsbetrag
pro Monat
Angesammelt ("kumuliert")
Januar15 Euro15 Euro
Februar15 Euro30 Euro
März15 Euro45 Euro
April15 Euro60 Euro
Mai15 Euro75 Euro
Juni15 Euro90 Euro
Juli15 Euro105 Euro
August15 Euro120 Euro
September15 Euro135 Euro
Oktober15 Euro150 Euro
November15 Euro165 Euro
Dezember 15 Euro180 Euro

Ein Beispiel :
Im Januar wird die Rechnung eines Vereins eingereicht. Er macht im voraus die Mitgliedsbeiträge für das Gesamtjahr geltend, sie betragen in unserem Beispiel 96 Euro:

  • Diese 96 Euro werden mit der Erstellung des Bescheids an den Verein ausgezahlt. Dafür werden die Monatsbeträge von Januar bis Juli verrechnet.
  • 9 Euro bleiben dabei in der Addition der Monate Januar bis Juli (7 x 15 Euro) übrig. Der Betrag von 9 Euro wird mit der Erteilung des Bescheides pauschal an den Leistungsberechtigten ausgezahlt.
  • Für August bis Dezember erfolgt eine monatliche Auszahlung von pauschal 15 Euro an den Leistungsberechtigten.

Variante 2:
Einreichen eines Mitglieds- / Teilnahmenachweises ohne Rechnung

Mit der Nachweiserbringung werden pauschal 15 Euro monatlich direkt an den Leistungsberechtigten ausgezahlt.

Bei Antragstellung im laufenden Jahr werden bereits verstrichene Zeiträume in einer Summe zusammengerechnet und im Rahmen einer Einmalzahlung ausgezahlt. Die Pauschalzahlung in der Höhe von 15 Euro / Monat wird ab der nächsten monatlichen Anweisung bis zum Jahresende ausgezahlt.

Wo können die Leistungen beantragt werden?

Zuständig ist das Team Bildung und Teilhabe des JobCenters Essen. Die Antragsunterlagen können per Post, per E-Mail oder Fax an das Team Bildung und Teilhabe übermittelt werden.

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