Auch Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien sollen die Möglichkeit haben, in der Gemeinschaft Sport zu treiben, ein Instrument zu spielen, in Clubs und Vereinen aktiv zu sein, Sport- und Kultur-Veranstaltungen zu besuchen. Über das Bildungs- und Teilhabepaket können die Kosten dafür übernommen werden.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Bildung und Teilhabe
Was wird gefördert?
Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden pauschal 15 Euro monatlich berücksichtigt. Es können Kosten übernommen werden für:
- Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Sportvereine /-kurse, Spielgruppen, Arbeitsgemeinschaften)
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musik- oder Kunstkurse)
- vergleichbare angeleitete Aktivitäten (z.B. auch Babyschwimmen, muttersprachliche Kurse)
- organisierte Freizeiten (z.B. Ferienfreizeiten mit der Gemeinde oder einem Verein / Verband)
Wer kann die Leistungen erhalten?
Anspruchsberechtigt sind Kindern und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Neue Grundsicherung,
- Sozialhilfe nach dem SGB XII,
- Asylbewerberleistungen
- Kindergeld mit Kinderzuschlag
- Wohngeld
Wie können die Leistungen beantragt werden?
Die Leistungen können über das Formular "Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" beantragt werden. Dem Antrag sind noch folgende Unterlagen beizufügen:
- evtl. Mitgliedsbescheinigungen
- Rechnung / Rechnungsaufforderung des Anbieters
- bei bereits gezahlten Beträgen: Quittungen / Kontoauszüge
An wen werden die Leistungen ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt direkt in einer Summe (maximal 180 €) pro Kalenderjahr an die Eltern/Sorgeberechtigten.
| Monat | Auszahlungsbetrag pro Monat | Angesammelt ("kumuliert") |
|---|---|---|
| Januar | 15 Euro | 15 Euro |
| Februar | 15 Euro | 30 Euro |
| März | 15 Euro | 45 Euro |
| April | 15 Euro | 60 Euro |
| Mai | 15 Euro | 75 Euro |
| Juni | 15 Euro | 90 Euro |
| Juli | 15 Euro | 105 Euro |
| August | 15 Euro | 120 Euro |
| September | 15 Euro | 135 Euro |
| Oktober | 15 Euro | 150 Euro |
| November | 15 Euro | 165 Euro |
| Dezember | 15 Euro | 180 Euro |
Wo können die Leistungen beantragt werden?
Bei Anliegen zum Bildungs- und Teilhabepaket im SGB II (Neue Grundsicherung) wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, die auch für Ihre Grundleistungen zuständig ist.
In allen anderen Rechtskreisen kontaktieren Sie bitte das Amt für Soziales und Wohnen per E-Mail unter but@sozialamt.essen.de
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