Ausflüge und Mittagsverpflegung im Rahmen der schulischen Ferienbetreuung

Bildung und Teilhabe

Sofern Schüler*innen in den Ferien eine Betreuung in der Schule besuchen, gibt es über das Bildungs- und Teilhabepaket einen Zuschuss für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung, sowie für die Ausflüge, die dort durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

Die Kosten für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, sowie für eintägige Ausflüge in der schulischen Ferienbetreuung.

Nicht übernommen werden können Betreuungskosten, sowie Kosten (Mittagessen/Ausflüge) für eine Ferienbetreuung, die nicht in schulischer Verantwortung erfolgt.

Wer kann die Leistungen erhalten?

Anspruchsberechtigt sind

  • Kinder und Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler) sowie

sofern sie eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld,
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII,
  • Asylbewerberleistungen
  • Kindergeld mit Kinderzuschlag
  • Wohngeld

Wie können die Leistungen beantragt werden?

Die Leistungen können über das entsprechende Formular beantragt werden. Die Schule bzw. der Träger muss im Formular mit Stempel und Unterschrift die Höhe der Kosten bestätigen.

An wen werden die Leistungen ausgezahlt?

Die Kosten werden direkt an die Schule oder die Jugendhilfe ausgezahlt. Hierfür muss die Schule die Bankverbindung auf dem Formular angeben.

Eltern, die Kosten bereits vorgestreckt haben, reichen einen Nachweis hierüber ein (Quittung / Kontoauszug).

Wo können die Leistungen beantragt werden?

Zuständig ist das Team Bildung und Teilhabe des JobCenters Essen. Die Antragsunterlagen können per Post, per E-Mail oder Fax an das Team Bildung und Teilhabe übermittelt werden.

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