Ausbildungszuschuss

Ausbildung lohnt sich!

Unternehmen können vom JobCenter Essen einen finanziellen Zuschuss für die betriebliche Ausbildung von Bewerber*innen erhalten, bei denen ein erhöhter Betreuungsaufwand besteht. Voraussetzung ist, dass die Bewerber*innen in der Ausbildungsstellenvermittlung gemeldet sind.

Eine Förderung ist unter anderem für folgende Personengruppen möglich:

  • Alleinerziehende (auch bei Teilzeit-Ausbildung)
  • Lernbeeinträchtigte Bewerber*innen (z.B. ohne Schulabschluss nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht)
  • Jugendliche mit Migrationshintergrund, die aufgrund ihrer Sprachdefizite besondere Unterstützung benötigen

Anforderungen an die Ausbildung

Gefördert werden können betriebliche Ausbildungen, die in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Altenpflegegesetz durchgeführt werden. Die Antragstellung muss vor dem Ausbildungsbeginn erfolgen.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, zur Antragstellung und Förderhöhe des Ausbildungszuschusses erhalten Sie hier:

Kontakt

Jobservice Essen

Telefon: +49 201 8856777

Fax: +49 201 8856024

E-Mail: 56Jobservice_U25@jobcenter.essen.de

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