Teilhabe am Arbeitsmarkt (§16i SGB II)

Beschäftigungsperspektiven zur Teilhabe am Arbeitsleben für Langzeitarbeitslose

Neue Kräfte für den eigenen Betrieb gewinnen!

Mit dem Teilhabechancengesetz kann Menschen, die seit mehreren Jahren arbeitslos sind, die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden. Betriebe, die auf Vermittlung des JobCenters Langzeitarbeitslose einstellen, profitieren langfristig - bis zu fünf Jahre! - von hohen Förderungen.

Die Neueinstellungen sind eine Chance für jeden Betrieb, Helfer*innenpositionen zu besetzen und mittelfristig Fachkräfte-Nachwuchs aufzubauen. Ihre erfahrenen Kräfte werden durch die Neueinstellung entlastet und können sich gezielt anspruchsvollen Aufgaben widmen.

Förderfähig sind alle Tätigkeiten und Arbeitsfelder. Sprechen Sie einfach mit Ihrem JobService.Pro im JobCenter Essen. Er bringt interessierte Unternehmen mit geeigneten Bewerber*innen zusammen.

Die Vorteile für Arbeitgeber*innen auf einen Blick

Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse bei allen Arten von Betrieben und in allen Branchen, in Vollzeit oder Teilzeit

Förderdauer: maximal 5 Jahre

Der Zuschuss beträgt während

  • ersten beiden Förderjahre 100 Prozent,
  • im dritten Förderjahr 90 Prozent,
  • im vierten Förderjahr 80 Prozent,
  • im fünften Förderjahr 70 Prozent.

Für tarifgebundene oder -orientierte Unternehmen sowie für Unternehmen, die nach kirchlichen Arbeitsrechtregelungen entlohnen, bemisst sich der Zuschuss am gezahlten Arbeitsentgelt, ansonsten am gesetzlichen Mindestlohn.

Coaching: beschäftigungsbegleitende Betreuung während der gesamten Förderzeit möglich

Qualifizierung: bis zu 3.000 Euro an Weiterbildungskosten können übernommen werden

Weitere Vorteile für Arbeitssuchende wie für Unternehmen: Vorauswahl durch den JobService.Pro im JobCenter Essen

Wichtig zu wissen:

  • Bewerber*innen müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • Bewerber*innen sind i.d.R. mind. 6 Jahre im SGB-II-Bezug und waren in dieser Zeit nicht oder nur kurz auf dem ersten Arbeitsmarkt beschäftigt
  • es handelt sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen (ohne Beiträge zur Arbeitslosenversicherung)
  • es bestehen Ausnahmeregelungen zum Befristungs- und Teilzeitgesetz
  • der geförderte Arbeitsvertrag kann einmal verlängert werden
  • geförderte Arbeitnehmer*innen können jederzeit in voll sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse übergehen

Alle Informationen auf einen Blick

Ansprechpartner*innen für Unternehmen

Herr Willemsen
Tel.: 0201 / 88 57 240

Herr Küffen
Tel.: 0201 / 88 57 292

Frau Ilkbal
Tel.: 0201 / 88 56 096

E-Mail: jsepro-team@jobcenter.essen.de

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