Wärmepumpen

Wärmepumpen mit Erdsonden oder Erdkollektoren nutzen die natürliche Erdwärme zur Heizung von Gebäuden. Dadurch können erhebliche Einsparungen bei dem fossilen Energieverbrauch erreicht werden.

Bohrung von Erdsonden

Rechtliche Anforderungen

Für die Errichtung und den Betrieb einer solchen Anlage wird eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt. Dies ist unabhängig von der Art der verwendeten Wärmekollektoren. Sowohl Erdsonden, als auch Flächenkollektoren benötigen eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis kann bei der Unteren Wasserbehörde eingereicht werden..

Hinweise für Planung und Bau

Die Größe des Flächenkollektors, oder die Tiefe und Anzahl der benötigten Erdsonden, richten sich nach dem Energiebedarf des zu beheizenden Gebäudes. Die Berechnung der notwendigen Heizleistung sollte von einer Fachfirma durchgeführt werden, da hier sowohl die Wohnfläche als auch die Eignung der Heizkörper und die Dämmung des Hauses zu berücksichtigen sind.

Beim Bau von Flächenkollekotren ist im Regelfall wenig zu beachten. Die Anlage muss auf Dichtigkeit geprüft werden und entsprechend der wasserrechtlichen Erlaubnis errichtet werden.
Im Falle der Errichtung von Erdsonden ist verstärkt auf den Schutz des Grundwassers zu achten. Bei der Bohrung darf keine dauerhafte Verbindung von Grundwasserstockwerken geschaffen werden. Im Regelfall wird eine vollständige Verpressung des Bohrlochs gefordert. Ähnlich wie bei den Flächenkollektoren wird auch hier eine Dichtigkeitsprüfung der Sonden gefordert. Weitere Informationen finden Sie im "Leitfaden für die Nutzung von Erdwärme". 

© 2024 Stadt Essen