Für Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten: Online-Formular zur Quarantäne-Pflicht

03.08.2020

Reiserückkehrer*innen aus Risikogebieten sind in Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. In Essen ist dies telefonisch unter 0201 123-8888 über das Bürgertelefon möglich. Zusätzlich hat die Stadt Essen nun ein Online-Formular eingerichtet, das Bürger*innen den Kontakt mit dem Gesundheitsamt erleichtern soll. Es ist auf www.essen.de/corona_reiserückkehr_formular verfügbar. Unter Angabe ihres Reiselandes und ihrer Reisedauer können Essener*innen, die aus Risikogebieten zurückkehren, mit diesem mitteilen, dass sie sich in die vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne begeben. Darüber hinaus bietet es die Möglichkeit, ein Attest über ein negatives Corona-Testergebnis zu übermitteln, um den Prozess der Freistellung von der Quarantänepflicht durch das Gesundheitsamt zu beschleunigen.

Quarantänepflicht für Ein- und Rückreisende
Personen, die aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfalen einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich in NRW für zwei Wochen in Quarantäne begeben. Zudem sind sie verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu melden. Die Quarantänepflicht gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes deutsches Bundesland eingereist sind. Als Risikogebiete gelten Staaten und Regionen, die zum Zeitpunkt der Einreise ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Sie werden vom Robert Koch-Institut als Risikogebiete ausgewiesen und sind auf www.rki.de/covid-19-risikogebiete einsehbar.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht
Ausnahmen von diesen Regelungen finden Interessierte in der Coronaeinreiseverordnung NRW, die in der aktuellen Version bis vorerst 11. August gilt. Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind beispielsweise Einreisende und Rückreisende aus Risikogebieten, die eine negative Testung auf das Coronavirus vorweisen können. Das entsprechende ärztliche Zeugnis kann in Papier- oder digitaler Form in deutscher oder in englischer Sprache erfolgen. Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat vorgenommen worden sein. Die 48-Stunden-Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses. Eine Testung auf das Coronavirus kann auch nach der Einreise erfolgen. Bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses gilt auch für diese Personen die Quarantänepflicht, die nur das zuständige Gesundheitsamt aufheben kann.

Gut informiert
Die Stadt Essen empfiehlt Bürger*innen, sich vor Reiseantritt gut über die aktuellen Entwicklungen in Zusammenhang mit den Coronavirus zu informieren. Auf der städtischen Website finden Interessierte umfangreiche Informationen übersichtlich aufbereitet auf www.essen.de/coronavirus_infos. Darüber hinaus erfahren sie mehr zu Empfehlungen, Reise- und Sicherheitshinweisen bei Auslandsreisen auf der Website des Auswärtigen Amts auf www.auswaertiges-amt.de/ReiseUndSicherheit.

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