Coronavirus: Digitale Kontaktnachverfolgung im Grugapark Essen

Registrierung ab 1. April per luca-App und Kontaktbogen möglich

31.03.2021

Das Land NRW hat in seiner aktuell gültigen Coronaschutzverordnung eine neue Regelung für nicht frei zugängliche Garten- und Landschaftsparks erlassen. Danach muss auch der Grugapark Essen ab morgen (01.04.) die Kontaktdaten seiner Besucher*innen erfassen, um auch weiterhin öffnen zu können. Der Grugapark nutzt als erste städtische Einrichtung zur Registrierung an den Parkeingängen die luca-App und kann so wertvolle Erfahrungen sammeln, die zukünftig auch für andere wichtig werden können.

Die Abgabe der Kontaktdaten ist aber noch auf zwei weiteren Wegen möglich:

1. Herunterladen des auf der Website des Grugaparks zur Verfügung gestellten Kontaktformulars. Dies muss dann ausgedruckt werden und ausgefüllt an der Kasse abgegeben werden.

2. Ausfüllen des Kontaktformulars vor den Kassen vor Ort, möglichst mit einem eigenen Stift.

Der Grugapark bittet seine Besucher*innen darum, möglichst ein schon ausgefülltes Kontaktformular mitzubringen oder die App zu nutzen, um Wartezeiten zu reduzieren. Dabei ist eines wichtig: Kinder ab 6 Jahren benötigen bereits eine Registrierung. Pro Formular kann eine gesamte Familie angemeldet werden, mit der luca-App eine einzelne Person. Auch Dauerkartenbesitzer*innen müssen ihre Kontaktdaten wie alle anderen Besucher*innen für jeden Parkbesuch hinterlassen. Die Kontaktdaten müssen vier Wochen aufbewahrt werden und werden dann ordnungsgemäß vernichtet.

Zugang ist bis 18 Uhr möglich – reduzierte Winterpreise gelten weiterhin

Da die Kontakterfassung jederzeit durchgeführt werden muss, kann der Grugapark Gäste nur noch innerhalb der Kassenöffnungszeit zwischen 9 und 18 Uhr einlassen. Besucher*innen, die den Park abends beispielsweise für einen Spaziergang oder eine Joggingrunde aufsuchen möchten, müssen bis 18 Uhr im Park sein, können dann aber bis zum Einbruch der Dunkelheit bleiben. Da im Park derzeit zusätzliche Angebote wie beispielsweise die Grugabahn und der Kleintiergarten wegen der Coronaschutzverordung nicht zur Verfügung stehen, werden weiterhin die reduzierten Winterpreise erhoben: 2 Euro für Erwachsene, ermäßigt 1,25 Euro, Kinder (6-15 Jahre) 0,60 Euro, Kinder unter 6 Jahren frei.

Es besteht weiterhin keine Maskenpflicht im Park. Allerdings muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz in möglichen Warteschlangen an den Eingängen, bei der Kontakterfassung, an den Kassen Orangerie und Haupteingang sowie in den Toilettenanlagen und eine Alltagsmaske an den Ständen der Gastronomie, an den Vogelvolieren und auf den Spielplätzen (ab sechs Jahren) getragen werden. Des Weiteren gelten alle Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, Abständen etc. selbstverständlich auch im Grugapark.

3.500 Gäste sind gleichzeitig im Park willkommen

Gerade an den Ostertagen erwartet der Grugapark zahlreiche Gäste, die das schöne Wetter in dem gerade in schönster Blüte stehenden Park genießen möchten. Dabei ist weiterhin die Anzahl der Menschen, die den Park gleichzeitig besuchen können, auf 3.500 Besucher*innen begrenzt. Wenn diese Grenze erreicht ist, können nur dann neue Gäste eingelassen werden, wenn andere den Park verlassen. Der Grugapark meldet über die Sozialen Medien (Facebook, Instagram), wenn die Grenze in absehbarer Zeit erreicht wird und bittet seine Gäste um Geduld, wenn die Einlasszeit mal länger dauern sollte. Zur Facebook-Seite des Grugaparks www.facebook.com/Grugapark.

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