Land erlässt neue Coronaschutzverordnung – neue Inzidenzstufen bringen weitere Lockerungen

27.05.2021

Das Land NRW hat gestern (26.05.) eine neue Coronaschutzverordnung vorgestellt, die bereits am morgigen Freitag, 28. Mai, in Kraft treten wird.

Mit der neuen Verordnung führt die Landesregierung sogenannte Inzidenzstufen ein, die weitere Lockerungen ermöglichen, wenn Kommunen bestimmte Grenzwerte der 7-Tage-Inzidenz unterschreiten.

Die neuen Inzidenzstufen

Es gibt drei Inzidenzstufen, an die bestimmte Regelungen und weitere Voraussetzungen gebunden sind:

  • Inzidenzstufe 3: 7-Tage-Inzidenz von unter 100 (100 bis 50,1)
  • Inzidenzstufe 2: 7-Tage-Inzidenz von unter 50 (50 bis 35,1)
  • Inzidenzstufe 1: 7-Tage-Inzidenz von unter 35 (35 bis 0)

Das Erreichen einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung ab dem übernächsten Tag. In Essen gilt ab morgen die Inzidenzstufe 3, frühestens ab dem 2. Juni kann die nächste Inzidenzstufe erreicht werden.

Allerdings wurden mit der neuen Coronaschutzverordnung auch zusätzliche Lockerungen der Inzidenzstufe 3 mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 festgelegt. So ist ab morgen keine Terminreservierung mehr im Einzelhandel notwendig ("click & meet") und es muss auch kein negativer Test mehr nachgewiesen werden.

Bei den Kontaktbeschränkungen gilt ab morgen, dass sich Angehörige aus zwei Haushalten ohne Personenbegrenzung im öffentlichen Raum treffen dürfen.

Auch im Bereich Sport und Tourismus gelten bereits ab morgen weitere Lockerungen.

Die Stadt Essen wird bei der aktuellen Inzidenz weiterhin per Allgemeinverfügung regeln, dass eine erweiterte Maskenpflicht in stark frequentierten Einkaufsstraßen gilt. Ab Erreichen der Inzidenzstufe 2 soll diese Regelung entfallen. Die Regelung zur Personenbegrenzung bei Beerdigungen ist bereits in der neuen Allgemeinverfügung nicht mehr enthalten.

Das Land hat mit der neuen Coronaschutzverordnung außerdem neu geregelt, dass die Datenerfassung zur Rückverfolgbarkeit, beispielsweise in der Gastronomie oder im Freizeit- und Kulturbereich, so zu gestalten ist, dass die zuständigen Behörden bei Kontrollen vor Ort die erfassten Daten mit den tatsächlich anwesenden Personen abgleichen können.

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