Wichtige Informationen für Neubürger*innen zur Teilnahme an der Bundestagswahl

Informationen für alle, die nach dem 12. Januar 2025 aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland nach Essen zugezogen sind

Am 12. Januar 2025 wurden alle wahlberechtigten Essenerinnen und Essener in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl eingetragen. Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, 18 Jahre alt sind und seit mindestens dem 23. November 2024 mit Hauptwohnsitz in Essen gemeldet sind. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer das Wahlrecht durch richterlichen Beschluss nicht besitzt. Wählen können Sie nur in dem Wahlraum, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind.

Falls Sie nach dem 12.01.2025 aus einer anderen Stadt nach Essen zugezogen sind, hat dies hinsichtlich Ihres Wahlrechtes oder des Ortes, an dem Sie Ihr Wahlrecht ausüben können, große Auswirkungen. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Informationen aufmerksam durch.

Falls Sie dazu weitere Informationen benötigen oder unsicher sind, wie Sie sich am besten verhalten müssen, um Ihr Wahlrecht auszuüben, steht Ihnen das Serviceteam des Wahlamtes telefonisch unter der Nummer 88-12345 oder per E-Mail über wahl@essen.de zur Verfügung.

1. Zuzug nach Essen aus einer anderen Stadt

Wenn Sie in der Zeit vom 13.01. bis 02.02.2025 aus einer anderen Stadt nach Essen zugezogen sind und sich in Essen angemeldet haben, werden Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Essen eingetragen. Andernfalls bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wohnorts registriert.

Wenn Sie nach dem 02.02.2025 aus einer anderen Stadt nach Essen zugezogen sind und sich in Essen angemeldet haben, können Sie nur noch an Ihrem alten Wohnort wählen oder dort Briefwahlunterlagen beantragen.

2. Zuzug nach Essen aus dem Ausland

Wenn Sie in der Zeit vom 13.01. bis 02.02.2025 aus dem Ausland nach Essen zugezogen sind und sich in Essen angemeldet haben, werden Sie nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Essen eingetragen. Sie benötigen dazu ein Antragsformular, das Sie von unserer Internetseite www.essen.de/Bundestagswahl2025 herunterladen oder unter den o. g. Kontaktdaten des Wahlamtes Essen erhalten können.

3. Umzug innerhalb von Essen

Wenn Sie in der Zeit vom 13.01. bis 02.02.2025 innerhalb von Essen in einen anderen Bundestagswahlkreis umziehen und sich ummelden, können Sie im Wahlraum Ihrer alten Anschrift wählen oder Briefwahlunterlagen an die neue Anschrift beantragen. Sie können ebenfalls einen Antrag auf Umbuchung in den neuen Bundestagswahlkreis beantragen und dann im Wahlraum Ihrer neuen Anschrift wählen. Hierzu ist ein formloser Antrag mit Vorname, Name, Geburtsdatum und der alten sowie der neuen Anschrift zwingend erforderlich.

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