Am 12. Januar 2025 wurden alle wahlberechtigten Essenerinnen und Essener in das Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl eingetragen. Wahlberechtigt sind Sie, wenn Sie am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, 18 Jahre alt sind und seit mindestens dem 23. November 2024 mit Hauptwohnsitz in Essen gemeldet sind. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer das Wahlrecht durch richterlichen Beschluss nicht besitzt. Wählen können Sie nur in dem Wahlraum, in dessen Wählerverzeichnis Sie eingetragen sind.
Falls Sie nach dem 12.01.2025 aus einer anderen Stadt nach Essen zugezogen sind, hat dies hinsichtlich Ihres Wahlrechtes oder des Ortes, an dem Sie Ihr Wahlrecht ausüben können, große Auswirkungen. Lesen Sie bitte die nachfolgenden Informationen aufmerksam durch.
Falls Sie dazu weitere Informationen benötigen oder unsicher sind, wie Sie sich am besten verhalten müssen, um Ihr Wahlrecht auszuüben, steht Ihnen das Serviceteam des Wahlamtes telefonisch unter der Nummer 88-12345 oder per E-Mail über wahl@essen.de zur Verfügung.