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Engagement
Stadtverwaltung
08.08.2025
6 Min

Kommunalwahl 2025

Im September für die Zukunft der Stadt stimmen


Am 14. September steht auch Essen vor einer bedeutenden Weichenstellung: Bei der Kommunalwahl 2025 entscheiden die Bürger*innen, wer die Zukunft ihrer Stadt gestaltet. Sie wählen ihre kommunalen Vertreter*innen, die in den kommenden fünf Jahren die politischen Entscheidungen für die Stadt treffen – von der Stadtentwicklung über Bildung bis hin zur Infrastruktur. Umso wichtiger, das eigene Wahlrecht aktiv zu nutzen. Am Wahlsonntag stimmen die Essener*innen für den*die künftigen*künftige Oberbürgermeister*in, die Ratsmitglieder und Bezirksvertretungen. Sie wählen aber auch den Integrationsrat und das sogenannte Ruhrparlament.

Die eigene Stimme nutzen

Die Teilnahme an der Kommunalwahl ist ein wesentliches Element der demokratischen Mitbestimmung. Durch die Abgabe ihrer Stimme können Bürger*innen direkt Einfluss auf die Entwicklungen in ihrer Stadt nehmen. Sie wählen nämlich die Vertreter*innen in den Rat der Stadt, die in den kommenden Jahren in ihrem Auftrag über zentrale Themen entscheiden, die das tägliche Leben in Essen prägen. Dazu zählen etwa der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, die Gestaltung öffentlicher Grünflächen und die Entwicklung von Bildungs- und Kultureinrichtungen.

Wer nicht von seinem Stimmrecht Gebrauch macht, überlässt also anderen die Verantwortung für die Zukunft der Stadt. Je mehr Menschen wählen, desto repräsentativer ist das Ergebnis und desto stärker ist auch die Demokratie. Insofern spiegelt eine hohe Wahlbeteiligung auch die Vielfalt der Interessen der Essener Bevölkerung wider. Gerade bei knappen Wahlen kann die eigene Stimmabgabe einen großen Unterschied machen, wie die politischen Weichen für die nächsten fünf Jahre gestellt werden.

Das wählen die Essener*innen

Bei der Kommunalwahl gibt jede*r Wahlberechtigte eine Stimme für den*die Oberbürgermeister*in ab und eine für ein Ratsmitglied bzw. eine Partei oder Wählergruppe. So werden neben dem Stadtoberhaupt insgesamt 41 Direktkandidatinnen*Direktkandidaten aus den Kommunalwahlbezirken mit einfacher Mehrheit (relative Mehrheitswahl) und 41 Listenkandidatinnen*Listenkandidaten über den Stimmenanteil der einzelnen Parteien an den stadtweit gültig abgegebenen Stimmen (Verhältniswahl mit vorgeschalteter Mehrheitswahl) gewählt. Sie entscheiden bis 2030 über alle wichtigen Angelegenheiten, die die Stadt betreffen. Der neue Rat der Stadt Essen, dem der*die Oberbürgermeister*in vorsitzt, trifft sich am 4. November 2025 zu seiner konstituierenden Sitzung.

Zum*zur Oberbürgermeister*in gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Ist dies nicht der Fall, findet am 28. September eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen*Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Es wird dabei mit demselben Wählerverzeichnis gewählt wie bei der ersten Wahl. Die Stichwahl gewinnt der*die Bewerber*in mit den meisten gültigen Stimmen. Bei einem Gleichstand entscheidet das von dem*der Wahlleiter*in zu ziehende Los.

Im Rahmen der Kommunalwahl wählen die Bürger*innen auch in jedem der neun Essener Stadtbezirke eine Bezirksvertretung mit 19 Mitgliedern. Dabei ist das Wahlgebiet nicht das gesamte Stadtgebiet, sondern der jeweilige Stadtbezirk. Die Wahl der Bezirksvertretungen erfolgt als Listenwahl nach Verhältniswahlgrundsätzen. Die Mitglieder der Bezirksvertretungen setzen sich für die Interessen der Bewohner*innen der Stadtbezirke ein und entscheiden in öffentlichen Sitzungen über alles, was für den jeweiligen Stadtbezirk wichtig ist, etwa die Ausstattung von Spielplätzen. Weitreichendere Themen bringen sie in den Rat der Stadt ein oder in die Ausschüsse.

Wahlhelfer*in werden

Damit das Wahlamt der Stadt Essen die Kommunalwahl reibungslos organisieren kann, benötigt sie am 14. September – und bei einer eventuellen Stichwahl am 28. September – Unterstützung von insgesamt 6.500 Wahlhelfenden. Zurzeit (Stand 31.07.2025) werden noch rund 360 erfahrene Wahlhelfer*innen für die Funktionen als Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in und deren Stellvertreter gesucht. Interessierte können sich telefonisch unter 0201 88-12344 melden oder online auf www.essen.de bewerben und dabei die gewünschte Funktion und einen Wunsch-Stimmbezirk angeben. Insbesondere Bewerbungen als Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen sind willkommen. Die Freiwilligen übernehmen wichtige Aufgaben, wie das Auszählen der Stimmen oder die Überprüfung der Wählerverzeichnisse. Damit trägt ihre Arbeit entscheidend dazu bei, dass die Wahl transparent und korrekt durchgeführt wird.

Diese Voraussetzungen müssen Wahlhelfer*innen erfüllen

Wer als Wahlhelfer*in bei der Kommunalwahl unterstützen möchte, muss

  • Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union sein,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Essen ihre*seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre*seine Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb der Stadt Essen haben sowie
  • darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

In Essen gibt es bei der Kommunalwahl 41 Wahlbezirke (pdf, 360 kB) ReadSpeaker und 314 Stimmbezirke mit je einem Wahlraum. Der Wahlvorstand sorgt in seinem Wahlraum dafür, dass die Wahl ordnungsgemäß abläuft. Seine sieben bis acht Mitglieder fungieren als Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in, Stellvertreter*in oder Beisitzer*in. Sie geben unter anderem die Stimmzettel aus und sorgen dafür, dass das Wahlgeheimnis eingehalten wird. Sie kontrollieren, ob Wähler*innen tatsächlich im Stimmbezirk wählen dürfen oder ob sie ihre Stimme bereits per Briefwahl abgegeben haben. Sobald der Wahlraum geschlossen ist, beginnt der Wahlvorstand mit der Auszählung der Stimmen. Die Ergebnisse im Stimmbezirk leitet er anschließend an das Wahlamt weiter.

Erfrischungsgeld für Wahlhelfer*innen

Wer die Stadt Essen ehrenamtlich als Wahlhelfer*in unterstützt, erhält ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Es soll das Ehrenamt noch attraktiver machen und mögliche Kosten der Wahlhelfenden abdecken. Das Erfrischungsgeld variiert je nach Verantwortung der Aufgabe zwischen 80 und 130 Euro, für die Mithilfe bei der Stichwahl zwischen 50 und 110 Euro. Bei der Briefwahlauszählung ist das Erfrischungsgeld etwas niedriger, da Briefwahlvorstände einen kürzeren Dienst haben.

Damit die Wahlvorstände ihre Aufgaben adäquat wahrnehmen können, bietet die Stadt Essen schriftliche Informationen und eine interaktive Lernplattform mit Schulungsfilmen an. Außerdem gibt es ein Wahl-Lexikon und die Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen erhalten aufgrund ihrer zentralen Funktion im Vorfeld eine intensive Schulung. Dabei können sie auch offene Fragen zu ihren Aufgaben und zum Verfahren klären.

Fragen rund um die Wahlhelfertätigkeit beantworten die Mitarbeiter*innen der Wahlhelfer-Hotline telefonisch unter 0201 88-12344.

Mehr über die Wahlhelfer*innen und ihre Aufgaben erfahren

Rund 432.000 Personen sind in Essen wahlberechtigt

Bei der Kommunalwahl dürfen alle Personen ihre Stimme abgeben, die wahlberechtigt sind. Wahlberechtigt ist, wer Deutsche*r oder Unionsbürger*in ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Essen seine Wohnung hat, bzw. bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat, oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb der Stadt Essen hat. Diese Kriterien erfüllen rund 432.000 Bürger*innen. Alle Wahlberechtigten werden in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dieses können Bürger*innen auch einsehen.

Wahlberechtigte erhalten Post mit wichtigen Infos

Wer im Wählerverzeichnis steht, erhält bis spätestens Sonntag, 24. August 2025, einen Wahlbenachrichtigungsbrief per Post. Ist dem nicht so oder verliert jemand den Wahlbenachrichtigungsbrief, hilft das Essener Wahlamt telefonisch unter 0201 88-12345 weiter.

Im Wahlbenachrichtigungsbrief steht, wo man seine Stimme abgeben kann: Jede*r Wählerin*Wähler ist aus organisatorischen Gründen einem Stimmbezirk und Wahlraum zugeordnet. Dort können die Bürger*innen am Wahltag mit ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief und Personalausweis oder Reisepass ihre Stimme abgeben.

Tipp: Genau auf die Adresse schauen

Im Wahlbenachrichtigungsbrief sollten Essener*innen ganz genau auf die Anschrift des Wahlraums achten. Insbesondere bei Schulen, in denen Wahlräume eingerichtet sind, sind Namensänderungen möglich oder es handelt sich um räumlich entfernte Abzweige von den Schulen.

Alternativen zur Stimmabgabe im Wahlraum

Manche Wähler*innen können am Wahltag nicht persönlich in den Wahlraum kommen, weil sie zum Beispiel im Urlaub oder krank sind oder arbeiten müssen. In Ausnahmefällen wie diesen können Wähler*innen auch die Briefwahl nutzen, um von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen zu können. Oder sie nutzen die Direktwahl im Rathaus Essen am Porscheplatz in der Innenstadt: Dort können sie ab etwa Mitte August (genauer Starttermin wird auf www.essen.de bekanntgegeben) während der Öffnungszeiten montags bis freitags von 8:30 bis 16 Uhr ihre Wahlunterlagen ausfüllen. Dafür benötigen sie wie im Wahlraum die Wahlbenachrichtigungskarte und einen Personalausweis oder Reisepass.

Briefwahlunterlagen rechtzeitig beantragen

Wer trotz dieser Option die Briefwahl nutzen möchte, muss sie beantragen, am besten so früh wie möglich. Dafür kann der*die Wähler*in das Online-Formular auf www.essen.de/briefwahl-online nutzen oder den Antrag auf der

Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs. Sie*er kann aber auch formlos per E-Mail an wahl@essen.de oder per Brief an die Stadt Essen, Wahlamt, 45110 Essen, einen Antrag stellen. Dieser muss Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum sowie die Adresse enthalten, an die die Briefwahlunterlagen gehen sollen, und persönlich unterschrieben werden. Stellen Eheleute oder Familien gemeinsame Anträge, sind die persönlichen Angaben und Unterschriften von allen Antragstellenden nötig. Und wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht dafür haben.

Das städtische Wahlamt schickt die Briefwahlunterlagen an die von den Antragstellenden angegebene Adresse – ganz gleich ob es das eigene Zuhause ist oder beispielsweise das Hotel im Urlaub. Die Unterlagen umfassen den Wahlschein, die Stimmzettel, den Wahlumschlag und den Rückumschlag. Zudem gibt es ein Merkblatt, das alles Wichtige für die Briefwahl zusammenfasst.

Der*die Wähler*in muss die Stimmzettel ausfüllen und dann in den Wahlumschlag legen und diesen zukleben. Sie*Er muss zudem den Wahlschein auf der Rückseite unterschreiben und so an Eides statt versichern, dass sie*er geheim gewählt hat. Fehlt die Unterschrift, kann der Wahlbrief bei der Auswertung nicht berücksichtigt werden. Der unterschriebene Wahlschein und der zugeklebte Wahlumschlag kommen im letzten Schritt in den Rückumschlag, der ebenfalls zugeklebt werden muss. So gut verpackt kann der*die Wähler*in die fertigen Briefwahlunterlagen in die Post geben.

Die Briefwahlunterlagen fehlen?

Wer seine Briefwahlunterlagen beantragt, aber nicht erhalten oder verloren hat, kann dies bis Samstag, 13. September, 12 Uhr, beim Wahlamt zur Niederschrift erklären. Dann können die Mitarbeitenden neue Briefwahlunterlagen ausstellen.

Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurückschicken

Wichtig dabei ist, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag, 14. September, rechtzeitig bis 16 Uhr beim Wahlamt der Stadt Essen eintreffen müssen. Deshalb sollten Briefwähler*innen ihre Unterlagen spätestens am Donnerstag, 11. September, abschicken. Am Samstag eingeworfene Briefe kommen nur rechtzeitig an, wenn der Briefkasten mit Samstagsleerung gekennzeichnet ist. Wer Briefwahlunterlagen im Ausland absendet, sollte entsprechend längere Postlaufzeiten einplanen. Grundsätzlich tragen die Briefwähler*innen die Verantwortung dafür, dass ihre Wahlbriefe rechtzeitig ankommen, um gewertet werden zu können. Alle, die spät dran sind, können ihre Wahlbriefe alternativ in den Hausbriefkasten des Rathauses am Porscheplatz in der Innenstadt oder den des Wahlamts am Kopstadtplatz 10 einwerfen: bis 14. September, 16 Uhr.

Telefon-Hotline des Wahlamtes

Informationen zur Kommunalwahl finden Interessierte auf der Website der Stadt Essen unter www.essen.de/wahlen. Fragen zum Thema beantworten die Mitarbeitenden des Essener Wahlamts telefonisch unter 0201 88-12345.

Wahl des Integrationsrats der Stadt Essen

Am 14. September 2025 findet auch die Wahl des Integrationsrats der Stadt Essen statt. Er ist die politische Interessenvertretung für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und setzt sich für gleiche Chancen und die Beteiligung aller Menschen im politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben ein. Dementsprechend ist wahlberechtigt, wer nicht Deutsche*r im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder die deutsche Staatsangehörigkeit nach Paragraf 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat. Darüber hinaus müssen die Personen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, sich seit mindestens einem Jahr rechtmäßig in Deutschland aufhalten und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihre Hauptwohnung in Essen haben.

Jede*r Wähler*in hat nur eine Stimme. Mit ihr wählt sie*er einen*eine Einzelbewerber*in oder die Liste einer Gruppe bzw. Partei. Die Sitzverteilung ergibt sich nach dem im Kommunalwahlgesetz für Listenwahlen vorgeschriebenen Berechnungssystem und ohne Erhöhung (Verhältnisausgleich) der in der Hauptsatzung festgelegten Sitzzahl.

Mehr über den Integrationsrat erfahren

Wahl der RVR-Verbandsversammlung 2025

Eine weitere Stimme können die Wahlberechtigten am 14. September für die Liste einer Partei oder Wählergruppe zur Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) abgeben. Das sogenannte Ruhrparlament entscheidet über den Haushalt des Regionalverbands Ruhr (RVR) und koordiniert Projekte, die über einzelne Stadt- oder Kreisgrenzen hinausgehen.

Es wird zum zweiten Mal gewählt – direkt von den Bürgerinnen*Bürgern des Ruhrgebiets. Entsprechend sind mehr als vier Millionen Menschen wahlberechtigt. Dazu zählt, wer mindestens 16 Jahre alt ist, die Staatsbürgerschaft Deutschlands oder eines EU-Mitgliedstaates besitzt und einen Wohnsitz im Ruhrgebiet hat. Zum Ruhrgebiet zählen die vier Kreise Ennepe-Ruhr, Recklinghausen, Unna und Wesel sowie die elf kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Die Sitze werden nach dem Verhältniswahlrecht (Quotenverfahren mit prozentualem Restausgleich) verteilt: Die Parteien und Wählergruppen erhalten so viele der 91 Sitze im Ruhrparlament, wie ihnen im Verhältnis der auf ihren Listenwahlvorschlag entfallenden Stimmenzahl zur bereinigten Gesamtstimmenzahl zusteht. Dabei werden nicht die Listen von Parteien und Wählergruppen berücksichtigt, die weniger als 2,5 Prozent der Gesamtstimmenanzahl erhalten haben. Hieraus ergibt sich die bereinigte Gesamtstimmenzahl.

Mehr über die Direktwahl des Ruhrparlaments lesen

Hier lesen Interessierte Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Ruhrwahl 2025

Wahlergebnis online verfolgen

Die Wahlräume sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das städtische Wahlamt wird am Wahlsonntag alle zwei Stunden einen Stand zur Wahlbeteiligung in Essen veröffentlichen: online auf www.essen.de/wahlbeteiligung.

Ab 18 Uhr zählen die Wahlhelfenden dann die Stimmen aus, die in den Wahlräumen per Direktwahl und per Briefwahl abgegeben wurden und übermitteln die Ergebnisse an das Wahlamt. Bürger*innen finden die vorläufigen Ergebnisse der Kommunalwahl am Abend online auf www.essen.de. Auch die Ergebnisse zur Wahl des Integrationsrats sowie des Ruhrparlaments finden Interessierte an dieser Stelle.

Hier die Ergebnisse von der Kommunalwahl 2020 sehen

Rückblick mit dem Wahlatlas

Mit dem Wahlatlas bietet die Stadt Essen ein spannendes Tool, das die Ergebnisse der Bundestags- und Landtagswahlen ab 2005 sowie der Europa- und Kommunalwahlen von 2004 bis 2024 abbildet. Interessierte können sich die Wahlergebnisse als auch die Daten zur Bevölkerungsstruktur auf den Ebenen der Kommunalwahlbezirke, Stadtteile und Stadtbezirke darstellen lassen.

So können sie auf der Basis von Tabellen, Grafiken und thematischen Karten Wahlergebnisse im Zeitvergleich analysieren. Ebenso können sie so die Ergebnisse verschiedener Wahlen vergleichen oder in Zusammenhang mit der Bevölkerungsstruktur betrachten.

Zum Wahlatlas


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