Am 14. September steht auch Essen vor einer bedeutenden Weichenstellung: Bei der Kommunalwahl 2025 entscheiden die Bürger*innen, wer die Zukunft ihrer Stadt gestaltet. Sie wählen ihre kommunalen Vertreter*innen, die in den kommenden fünf Jahren die politischen Entscheidungen für die Stadt treffen – von der Stadtentwicklung über Bildung bis hin zur Infrastruktur. Umso wichtiger, das eigene Wahlrecht aktiv zu nutzen. Am Wahlsonntag stimmen die Essener*innen für den*die künftigen*künftige Oberbürgermeister*in, die Ratsmitglieder und Bezirksvertretungen. Sie wählen aber auch den Integrationsrat und das sogenannte Ruhrparlament.
Wer als Wahlhelfer*in bei der Kommunalwahl unterstützen möchte, muss
- Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines der übrigen Mitglieder der Europäischen Union sein,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Essen ihre*seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre*seine Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb der Stadt Essen haben sowie
- darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.