Lokales Kapital für Soziale Zwecke in den Stadtteilen Soziale Stadt

Hinweis:

Das Förderprogramm "Lokales Kapital für Soziale Zwecke" lief von 2003 bis 2009.
Das Programm "STÄRKEN vor Ort" übernahm das erfolgreiche Instrument des Einsatzes von lokalem Kapital für soziale Zwecke aus dem Vorgängerprogramm und wurde zugleich stärker als bisher auf jugend- und gleichstellungspolitische Ziele ausgerichtet.

Einbindung in den Arbeitsmarkt

Das Programm "Lokales Kapital für soziale Zwecke" richtete sich an die Gebiete des Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt" bzw. seiner komplementären Programmplattform "Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten (E &C)". Ziel war die Aktivierung der sozialen Potentiale vor Ort in Hinblick auf die Einbindung in den Arbeitsmarkt. Das Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wurde aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.

Lokaler Aktionsplan und Mikro-Projekte

Zur Durchführung von sogenannten Mikro-Projekten konnten jeweils bis zu 10.000 Euro auf Antrag durch die Kommunen an Projektträger weitergeleitet werden. Voraussetzung war die Erstellung eines Lokalen Aktionsplans durch die Kommunen, um eine jährliche Mittelbereitstellung durch EU und Bund zu erhalten. Das Programm lief von 2003 - 2009, der lokale Aktionsplan wurde jährlich aufgestellt.

Begleitausschüsse

In den Stadtteilen wurden Begleitausschüsse eingerichtet, die sich aus Mitarbeiter*innen der Verwaltung, Ortspolitiker/innen, Akteuren im Stadtteil sowie Zielgruppenvertreter*innen zusammensetzen. Dir Rolle der Begleitausschüsse ist auch in dem Nachfolgeprogramm "STÄRKEN vor Ort" beibehalten worden. Der Begleitausschuss entscheidet - entsprechend der vorgegebenen Förderrichtlinien - über die Verwendung der Mittel.

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