Straßenfeste / Vereinsfeiern

Genehmigungsfreiheit

Straßenfeste und Vereinsfeiern ohne gewerblichen Charakter bedürfen keiner gewerberechtlichen Genehmigung.

Sie können unter Beachtung der allgemein gültigen Regeln des Miteinanderlebens aller Bürger stattfinden. Hierzu gehört auch die Achtung des Schutzes von Sonn- und Feiertagen.

Zusätzlich zu beachten

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf nicht am Fest beteiligte Personen, insbesondere nach Beginn der Nachtruhe um 22.00 Uhr.

Informieren Sie die für den Veranstaltungsort zuständige Polizeidienststelle. Infos unter

Polizeipräsidium Essen

Büscherstr. 2 - 6

45131 Essen

Tel. +49 (0)201 829-0

Fax +49 (0)201 829 2455

E-Mail poststelle@essen.polizei.nrw.de

Sofern für die Veranstaltung öffentliche Fläche in Anspruch genommen wird, muss rechtzeitig eine Sondernutzungserlaubnis des Amtes für Verkehrs- und Baustellenmanagement eingeholt werden.

Hinsichtlich der Hygienebestimmungen sind Infos erhältlich bei der Lebensmittelüberwachung des Umweltamtes.

Eine Veranstaltung mit mehr als 200 Besuchern unterliegt insbesondere auch innerhalb von Gebäuden den Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung. Informationen hierzu sind erhältlich beim Amt für Stadtplanung und Bauordnung.

Beteiligung von Gewerbetreibenden

Bei einer Beteiligung von Gewerbetreibenden sind von diesen die erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen einzuholen.

Der Betrieb von Vereinsheimen und Vereinsgaststätten ist fast immer erlaubnispflichtig.

Festsetzung von Weihnachtsmärkten, Messen und Ausstellungen, allgemeine Marktfragen (freie Märkte), Genehmigung von Straßen- und Stadtteilfesten

Herr Tondo
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