Trödelmärkte (Jahrmärkte)

Erlaubnisfreie Märkte

Gewerberechtlich nicht besonders zu genehmigen sind in aller Regel Veranstaltungen außerhalb der Sonn- und Feiertage. Hierzu gehören beispielsweise die

  • Trödelmärkte an Samstagen,
  • Kirchenbasare,
  • sowie alle Veranstaltungen ohne Teilnahme von Gewerbetreibenden.

Detaillierte Informationen liegen dem Ordnungsamt über derartige nicht festgesetzte Veranstaltungen nicht vor. In Einzelfällen sind aber Veranstalter bekannt.

Teilnahme von Privatpersonen

Organisation und Platznutzung laufen bei diesen Veranstaltungen nach privatrechtlichen Bedingungen ab. Federführend ist der Veranstalter. Die Standvergabe regelt ausschließlich der Veranstalter.

Teilnehmen darf grundsätzlich jede Person. Nicht-Gewerbetreibende benötigen keine Reisegewerbekarte oder andere Genehmigungen.

Die angebotene Ware muss klar erkennbar mit den geforderten Preisen versehen werden. Individuelles Aushandeln des Endpreises (Feilschen) ist aber zulässig.

Der Ausschank alkoholischer Getränke kann im Einzelfall eine Schankerlaubnis erforderlich machen.

Teilnahme von Gewerbetreibenden

Teilnehmende an diesen Veranstaltungen benötigen als Gewerbetreibende eine Reisegewerbekarte. Diese wird bei natürlichen Personen durch das Ordnungsamt der Wohnsitzbehörde ausgestellt, bei juristischen Personen ist der Betriebssitz maßgeblich. Sofern lediglich Hilfskräfte am Stand eigenverantwortlich tätig sind, müssen sich diese mit einer Zweitschrift oder einer beglaubigten Kopie der auf den eigentlichen Gewerbetreibenden ausgestellten Reisegewerbekarte ausweisen können.

Gewerbetreibender ist jeder, der eine erlaubte und sozial positiv bewertete selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (auch für mildtätige Zwecke!) auf Dauer durchführt - mit Ausnahme der sogenannten freien Berufe. In Zweifelsfällen informieren die Ordnungsämter der Firmen- oder Wohnsitze.

erlaubnispflichtige Märkte

Anders als die oben beschriebenen - zumeist werktäglichen - Trödelmärkte sind die großen Märkte zu sehen, die an Sonn- oder Feiertagen stattfinden. Diese Märkte bedürfen einer besonderen gewerberechtlichen Erlaubnis (Festsetzung als Jahrmarkt oder Spezialmarkt), die vom Veranstalter unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen beim Ordnungsamt zu beantragen ist.

 Die Marktfestsetzung ist verbunden mit Marktprivilegien, von denen die gewerblichen Teilnehmer profitieren können. Beispielsweise sind die gewerblichen Teilnehmer von der Reisegewerbekartenpflicht befreit. Einschränkungen nach dem Ladenöffnungsgesetz und dem Feiertagsgesetz NRW können entfallen. Privatpersonen dürfen an erlaubnispflichtigen Märkten ebenfalls teilnehmen.

Informationen über festgesetzte Märkte und die Teilnahme an derartigen Veranstaltungen sind beim Ordnungsamt erhältlich.

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