Anders als die oben beschriebenen - zumeist werktäglichen - Trödelmärkte sind die großen Märkte zu sehen, die an Sonn- oder Feiertagen stattfinden. Diese Märkte bedürfen einer besonderen gewerberechtlichen Erlaubnis (Festsetzung als Jahrmarkt oder Spezialmarkt), die vom Veranstalter unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen beim Ordnungsamt zu beantragen ist.
Die Marktfestsetzung ist verbunden mit Marktprivilegien, von denen die gewerblichen Teilnehmer profitieren können. Beispielsweise sind die gewerblichen Teilnehmer von der Reisegewerbekartenpflicht befreit. Einschränkungen nach dem Ladenöffnungsgesetz und dem Feiertagsgesetz NRW können entfallen. Privatpersonen dürfen an erlaubnispflichtigen Märkten ebenfalls teilnehmen.
Informationen über festgesetzte Märkte und die Teilnahme an derartigen Veranstaltungen sind beim Ordnungsamt erhältlich.