Erwerbsfähigkeit

Leistungen nach dem SGB II erhalten nur Personen, die erwerbsfähig sind oder mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit (länger als sechs Monate) außerstande ist, unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Bestehen nach Auffassung des JobCenter Essen begründete Anhaltspunkte dafür, dass Erwerbsfähigkeit nicht vorliegt, wird der für den Antragsteller*in oder Leistungsbezieher*in zuständige Rentenversicherungsträger, zur Abgabe einer gutachterlichen Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit, eingeschaltet.

Ausländer*innen gelten nur als erwerbsfähig, wenn ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte.

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