Sind die Kosten für Ihre Unterkunft höher als die angemessenen Werte, ist das JobCenter verpflichtet, Sie zur Senkung Ihrer Unterkunftskosten aufzufordern. Das können Sie z.B. durch einen Umzug, eine Untervermietung oder andere geeignete Maßnahmen erreichen.
Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt für die Kosten der Unterkunft eine gesetzliche Karenzzeit. Während dieser Zeit werden die tatsächlichen Unterkunftskosten grundsätzlich berücksichtigt, soweit sie das 1,5-Fache der für Ihren Haushalt angemessenen Unterkunftskosten nicht überschreiten.
In bestimmten Fällen kann innerhalb der Karenzzeit ein darüber hinausgehender Betrag berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern oder wenn gesundheitliche Gründe einen Umzug oder eine andere Kostensenkung unzumutbar machen.
Liegen diese Ausnahmen nicht vor und überschreiten die Unterkunftskosten das 1,5-Fache der angemessenen Unterkunftskosten, werden die berücksichtigungsfähigen Kosten bereits während der Karenzzeit auf diesen Betrag begrenzt.
Nach Ablauf der Kostensenkungsfrist werden grundsätzlich nur noch die angemessenen Kosten für die Unterkunft übernommen, sofern eine Kostensenkung möglich und zumutbar war. Entscheiden Sie sich, trotz bestehender Möglichkeiten zur Kostensenkung in Ihrer bisherigen Wohnung zu bleiben, müssen Sie die Differenz zwischen der tatsächlichen Miete und den angemessenen Unterkunftskosten selbst tragen.
Besonderheiten für Jugendliche unter 25 Jahren:
Der Umzug eines Jugendlichen in eine eigene Wohnung ist nur in gut begründeten Ausnahmefällen nach Abstimmung mit dem Fallmanager und evtl. Rücksprache mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes möglich.