Überschreiten die Unterkunftskosten den angemessenen Referenzwert, muss das JobCenter Sie auffordern, die Kosten durch Umzug, Untervermietung oder andere geeignete Maßnahmen zu senken. Sehen Sie keine Möglichkeit zur Kostenreduzierung, wollen aber in der zu teuren (unangemessenen) Wohnung bleiben, übernimmt das JobCenter lediglich die angemessenen Kosten. Sie müssen dann die Differenz zwischen den Höchstbeträgen und Ihrer tatsächlichen Miete selbst tragen.
Besonderheiten für Jugendliche unter 25 Jahren:
Der Umzug eines Jugendlichen in eine eigene Wohnung ist nur in begründeten Ausnahmefällen nach Abstimmung mit dem Fallmanager und evtl. Rücksprache mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes möglich.