Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)

Angemessenheit der Miete

Grundsätzlich können nur die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Die angemessene Bruttokaltmiete setzt sich zusammen aus der Haushaltsgröße, den kalten Betriebskosten und dem Quadratmeterpreis. Der Quadratmeterpreis richtet sich hierbei nach dem Essener Mietspiegel.

Sind die Kosten für Ihre Unterkunft höher als die angemessenen Werte, ist das JobCenter verpflichtet, Sie zur Senkung Ihrer Unterkunftskosten aufzufordern. Das können Sie z.B. durch einen Umzug, eine Untervermietung oder andere geeignete Maßnahmen erreichen.

Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt für die Kosten der Unterkunft eine gesetzliche Karenzzeit. Während dieser Zeit werden die tatsächlichen Unterkunftskosten grundsätzlich berücksichtigt, soweit sie das 1,5-Fache der für Ihren Haushalt angemessenen Unterkunftskosten nicht überschreiten.

In bestimmten Fällen kann innerhalb der Karenzzeit ein darüber hinausgehender Betrag berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern oder wenn gesundheitliche Gründe einen Umzug oder eine andere Kostensenkung unzumutbar machen.

Liegen diese Ausnahmen nicht vor und überschreiten die Unterkunftskosten das 1,5-Fache der angemessenen Unterkunftskosten, werden die berücksichtigungsfähigen Kosten bereits während der Karenzzeit auf diesen Betrag begrenzt.

Nach Ablauf der Kostensenkungsfrist werden grundsätzlich nur noch die angemessenen Kosten für die Unterkunft übernommen, sofern eine Kostensenkung möglich und zumutbar war. Entscheiden Sie sich, trotz bestehender Möglichkeiten zur Kostensenkung in Ihrer bisherigen Wohnung zu bleiben, müssen Sie die Differenz zwischen der tatsächlichen Miete und den angemessenen Unterkunftskosten selbst tragen.

Besonderheiten für Jugendliche unter 25 Jahren:

Der Umzug eines Jugendlichen in eine eigene Wohnung ist nur in gut begründeten Ausnahmefällen nach Abstimmung mit dem Fallmanager und evtl. Rücksprache mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes möglich.

Ein wichtiger Hinweis zum Thema "Umzug"

Wenn Sie umziehen möchten, ist es zwingend notwendig, dass Sie den Umzug mit dem JobCenter abstimmen, bevor Sie einen neuen Mietvertrag unterschreiben. Das JobCenter benötigt zur Beurteilung ein unverbindliches Mietangebot für die Wohnung, die Sie mieten möchten. Es sollte folgende Informationen enthalten:

  • Größe der Wohnung in qm
  • Anzahl der Zimmer
  • Höhe der Kaltmiete
  • Höhe der Vorauszahlungen für Nebenkosten (und evtl. Heizkosten)
  • Heizungsart (Gas, Öl, Nachtspeicher, Fernwärme, Zentralheizung etc.)
  • Wird eine Kaution gefordert?

Wenn Sie die Umzugskosten erstattet bekommen möchten, müssen Sie vorher die Zustimmung des JobCenters für den Umzug einholen. Diese Zustimmung erhalten Sie nur, wenn der Umzug notwendig ist und die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind. Ist der von Ihnen geplante Umzug nicht notwendig oder sind die Kosten der neuen Wohnung zu hoch, übernimmt das JobCenter weiterhin nur die Kosten in Höhe der bisherigen Unterkunft.

Nutzen Sie hierfür gerne das Merkblatt zum

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