Mehrtägige Klassenfahrten und eintägige Ausflüge

Bildung und Teilhabe

Über das Bildungs- und Teilhabepaket können die Kosten für ein- oder mehrtägige Schulausflüge oder auch Kita-Exkursionen übernommen werden.

Was wird gefördert?

Übernommen werden alle tatsächlich anfallenden Kosten für Klassenfahrten und eintägige Ausflüge in der Schule, der Kita oder der Kindertagespflege.

Nicht übernommen werden Taschengelder für die Fahrt oder Ausrüstungsgegenstände sowie Aufwendungen für spezielle Kleidung o.ä. Ebenfalls nicht übernommen werden Kosten für Veranstaltungen, die auf dem Schulgelände stattfinden (z.B. Projekte) oder Veranstaltungen, die den Schulunterricht ersetzen (z.B. Kanuwoche, Segelwoche oder das Eislaufen im Rahmen des Sportunterrichtes).

Wer kann die Leistungen erhalten?

Anspruchsberechtigt sind:

  • Kinder und Jugendliche, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten (Schülerinnen und Schüler),
  • Kinder, die in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreut werden

und eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld,
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII,
  • Asylbewerberleistungen
  • Kindergeld mit Kinderzuschlag
  • Wohngeld

Wie können die Leistungen beantragt werden?

Die Leistungen können über das entsprechende Formular beim Team Bildung und Teilhabe im JobCenter Essen beantragt werden. Auf dem Formular muss die jeweilige Einrichtung - also die Schule, die Kita oder die Kindertagespflege - mit Stempel und Unterschrift die Kosten bestätigen.

Achtung: Die Zahlung erfolgt frühestens vier Wochen vor Beginn der Fahrt. Sollte es ein früheres Vorauszahlungsdatum geben, ist dies auf dem Formular durch die jeweilige Einrichtung einzutragen!

An wen werden die Leistungen ausgezahlt?

Die Kosten werden direkt an die Schule, die Kita oder die Kindertagespflege ausgezahlt. Hierfür muss die Einrichtung die Bankverbindung auf dem Formular angeben. Sollten Eltern die Kosten bereits vorgestreckt haben, reichen sie beim Team Bildung und Teilhabe des JobCenters einen Nachweis darüber ein (Quittung/ Kontoauszug).

Wo können die Leistungen beantragt werden?

Zuständig ist das Team Bildung und Teilhabe des JobCenter Essen. Die Antragsunterlagen können per Post, per E-Mail oder Fax an das Team Bildung und Teilhabe übermittelt werden.

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