Mittagsverpflegung in der Kindertagespflege

Kostenübernahme für Familien, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben!

Für die Mittagsverpflegung in der Kindertagespflege in Essen darf eine Zuzahlung von den Eltern erhoben werden. Diese kann ab einem Betreuungsumfang von 25 Stunden pro Woche bis zu 65 Euro monatlich betragen. Hierzu ist eine Vereinbarung zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern abzuschließen.

Familien, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, müssen zur Abwicklung lediglich eine Bescheinigung vorlegen. Diese wird von der Kindertagespflegeperson ausgefüllt und beim Team Bildung und Teilhabe eingereicht.

Das entsprechende Formular zur Kostenübernahme finden Sie rechts auf dieser Seite.

Wichtige Ausfüllhinweise für Kindertagespflegepersonen:

  • Nach § 28 Abs. 6 SGB II werden ausschließlich die Kosten für die reine Mittagsverpflegung übernommen (ohne Frühstück, Snacks etc.).
  • Falls kein fester Betrag vorliegt, ist ein Durchschnittswert (z.B. anhand mehrerer Monate) sorgfältig zu berechnen und anzugeben. Dieser Betrag gilt für das gesamte Kitajahr.
  • Der vollständige Name sowie die Anschrift der Kindertagespflegeperson (und ggf. der Großtagespflege) sind anzugeben.

Hinweise zur Bewilligung:

Die Kostenübernahme gilt jeweils für ein komplettes Kita-/Schuljahr. Zum Beginn des neuen Jahres ist eine aktualisierte Bescheinigung einzureichen.

Hinweise zur Auszahlung:

Die Kosten werden für ein gesamtes Schuljahr laufend nur solange übernommen, wie der eigentliche Leistungsanspruch besteht.

Team Bildung und Teilhabe / JobCenter Essen

Bismarckstraße 36 - 3. Etage
45128 Essen

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