Mittagsverpflegung in der Kindertagespflege

Kostenübernahme für Familien, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben!

Der Rat der Stadt Essen hat entschieden: Ab dem 01.01.2021 darf für die Kosten der Mittagsverpflegung in der Kindertagespflege in Essen eine Zuzahlung von den Eltern erhoben werden. Die Zuzahlung kann ab einem Betreuungsumfang von mindestens 25 Stunden in der Woche in Höhe von maximal 50 Euro pro Monat geltend gemacht werden. Hierzu ist eine Vereinbarung zwischen der Kindertagespflege und den Eltern abzuschließen.

Familien, die einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, können ab 01.01.2021 einen Antrag auf Übernahme für diese Kosten stellen. Lassen Sie zur Beantragung das „Formular Mittagessen Kindertagespflege“ von der Kindertagespflegeperson ausfüllen und reichen es beim Team Bildung und Teilhabe ein.

Wichtige Ausfüllhinweise für Kindertagespflegepersonen:

  • Gem. 28 Abs. 6 SGB II werden die Kosten nur für die reine Mittagsverpflegung (ohne Frühstück, Snacks etc.) übernommen. Hierfür gibt es auf der Bescheinigung ein gesondertes Feld, wo die Kosten für die Mittagsverpflegung anzugeben sind. Sollten über die Mittagsverpflegung hinaus weitere Kosten (für Frühstück oder Snacks) erhoben werden, können diese nicht durch das JobCenter übernommen werden und sind von den Eltern selber zu tragen.
  • Sofern kein fester Betrag für die Mittagsverpflegung festgelegt wurde, ist dieser (z.B. anhand mehrerer Beispielmonate) durchschnittlich zu ermitteln und dem JobCenter anzugeben. Diese Berechnung ist sorgfältig vorzunehmen, da der angegebene Betrag für das komplette Kitajahr festgesetzt wird.
  • Des Weiteren ist der komplette Name der Kindertagespflegeperson inkl. Adresse sowie der Großtagespflege (falls vorhanden) anzugeben.

Hinweise zur Bewilligung:

Bitte beachten Sie, dass die Mittagsverpflegung stets für ein komplette KiTa/Schuljahr (also vom 01.08. des aktuellen Jahres bis 31.07. des Folgejahres) bewilligt werden. Zum 01.08. des Folgejahres ist dann wieder ein neue Bescheinigung einzureichen. Sämtliche im aktuell erteilten Bewilligungen laufen somit zum 31.07.2021 aus. Die weitere Teilnahme ist rechtzeitig zum 01.08.2021 erneut nachzuweisen.

Hinweise zur Auszahlung:

Die Auszahlung der Kosten erfolgt stets halbjährlich. Wobei die Kosten für das erste Halbjahr mit Bescheiderteilung und die Kosten für das zweite Halbjahr ab Februar des Folgejahres - nach erneuter Prüfung des Leistungsanspruches - ausgezahlt werden. Aufgrund der Vielzahl der Fälle kann es zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis. Sollten die Gelder nicht zeitnah bei Ihnen eingehen, melden Sie sich bitte frühestens Ende März / Anfang April.

Team Bildung und Teilhabe / JobCenter Essen

Bismarckstraße 36 - 3. Etage
45128 Essen

Achtung: Die Geschäftsstellen des JobCenters Essen bleiben wegen der Ansteckungsgefahr durch den Coronavirus bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr ohne Termin geschlossen. Antragssteller*innen entstehen dadurch keine finanziellen Nachteile. Die Leistungsgewährung ist sichergestellt. Persönliche Beratungsgespräche finden allerdings zurzeit ausschließlich auf Einladung durch das JobCenter und nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Nutzen Sie unsere Telefon- und E-Mail-Kontakte:
Telefon: 0201 88 57 180
(montags bis freitags von 8 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt)
E-Mail: bildung-und-teilhabe@jobcenter.essen.de

Mittagessen Kindertagespflege

© 2024 Stadt Essen