Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft

Abfallrechtliche Marktüberwachung

Die Produktverantwortung in der Abfallwirtschaft nimmt Hersteller auch dann noch in die Pflicht, wenn aus ihren Produkten Abfall wird. Dies betrifft vor allem die Rücknahme und Verwertung. Sie soll einen Anreiz schaffen, Abfälle schon bei der Herstellung von Produkten zu vermeiden. Die umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung nach dem Gebrauch soll ebenso sichergestellt sein.

Die Marktüberwachung im Abfallbereich betrifft die Überwachung von Elektrogeräten, Batterien, Fahrzeugen, Verpackungen sowie von bestimmten Einwegkunststoffprodukten. Gegenstand der Überprüfungen ist die Einhaltung der Voraussetzungen für das Inverkehrbringen, die unter anderem in Stoffverboten, Grenzwerten und Kennzeichnungspflichten bestehen. Auf einem Elektrogerät muss beispielsweise die Kennzeichnung mit einer durchgestrichenen Mülltonne vorhanden sein, die den Endverbraucher darauf hinweist, dass ein Produkt nicht im Restmüll entsorgt werden darf. Hersteller, Importeure und Vertreiber sind für die Einhaltung dieser Anforderungen verantwortlich.

Ziel der Marktüberwachung ist neben dem Schutz der Verbraucher und der Umwelt die Stärkung eines fairen Wettbewerbs. Kein Hersteller oder Vertreiber darf sich einen Wettbewerbsvorteil dadurch verschaffen, dass er sich nicht an bestehendes Recht hält.

Die Vorgaben ergeben sich aus nachfolgenden abfallrechtlichen Rechtsvorschriften:

  • Verpackungen (Verpackungsgesetz)
  • Fahrzeuge (Altfahrzeugverordnung)
  • Batterien (Batteriegesetz)
  • Elektro- und Elektronikgeräte (Elektrogesetz, Elektrostoffverordnung)
  • Einwegkunststoffe (Einwegkunststoffverbotsverordnung und -kennzeichnungsverordnung)

Im Rahmen der Überwachungsplanung und -aktivitäten der Marktüberwachungsbehörden werden Überprüfungen in Form von Sichtprüfungen, Dokumentenprüfungen, Produkttest vor Ort (zum Beispiel Screening auf bestimmte Stoffüberschreitungen), Laboranalysen oder Systemprüfungen durch vor Ort Audits durchgeführt. Die Sichtprüfung umfasst zum Beispiel die Kontrolle von Kennzeichnungen/ Kennzeichnungsanforderungen, während die Dokumentenprüfung zum Beispiel die EU-Konformitätserklärung beinhaltet. Des Weiteren werden Laboranalysen vorgenommen, um zu überprüfen, ob bestimmte Stoffverbote eingehalten werden oder die Produkte umwelt- oder gesundheitsgefährdende Stoffe wie zum Beispiel Blei, Cadmium, Chrom VI und weitere Stoffe maximal in der zulässigen Konzentration enthalten. Bei der Systemüberprüfung vor Ort, werden zum Beispiel die internen Verfahren zur Produktions- und Fertigungskontrolle überprüft.

Verpackungsgesetz (Getränkepfand, Verpackungsregister u.a.)

Herr Drenski

(Elektronisches) Abfallnachweisverfahren, Abfallrechtliche Marktüberwachung u. Stellungnahmen in Baugenehmigungsverfahren

Herr Pressert

Verpackungsgesetz (Getränkepfand, Verpackungsregister u.a.)

Herr Drenski

(Elektronisches) Abfallnachweisverfahren, Abfallrechtliche Marktüberwachung u. Stellungnahmen in Baugenehmigungsverfahren

Herr Pressert
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