Vorteile einer Dachbegrünung

Ein Gründach, insbesondere ein extensives (also nicht begehbares), ist einfach realisiert und recht günstig – dank attraktiver Förderprogramme! Eine Dachbegrünung lohnt sich, denn von einem begrünten Dach profitieren gleich mehrere Bereiche. Nicht nur die Natur und Umwelt, sondern auch der Geldbeutel als Hauseigentümer*in und sogar das Dach an sich.

Neue Lebensräume – mehr Biodiversität:

Ein begrüntes Dach bietet Lebensräume für Bienen und andere Insekten und erhält beziehungsweise erhöht so die Biodiversität, also die Vielfalt an Pflanzen und Tieren.

Besseres Mikroklima – besseres Regenwassermanagement:

Ein Dachbegrünung bindet pro Quadratmeter bis zu 30 Liter Wasser; das sind 40 bis 99 Prozent des jährlichen Niederschlages. Sie verhindert so, dass Regenwasser ungenutzt abfließt, entlastet so die öffentlichen Entwässerungssysteme und kühlt die Umgebung im Sommer. Begrünte Dächer sind im Sommer bis zu 70 Prozent kühler als unbegrünte (vgl. Schützen, dämmen, kühlen – Grüner Alleskönner? pdf, S. 23). Sie können so auch die Temperatur der Umgebungsluft um etwa 1,5 Grad senken und „Hitzeinseln“ in den Städten etwas entgegensetzen.

Weniger Lärm:

Ein grünes Dach oder eine grüne Fassade absorbiert Schallwellen und macht die Umgebung etwa 20 Dezibel leiser.

Weniger Entwässerungskosten:

Aufgrund ihres Beitrags zum Regenwassermanagement zahlen Eigentümer mit begrünten Dächern 50 Prozent weniger Entwässerungsgebühren.

Weniger Energiekosten:

Die Dachbegrünung schützt die Dachabdichtung vor Witterung und UV-Strahlung. Sie senkt außerdem die enormen Temperaturunterschiede von bis zu 50 Grad bei unbegrünten Dächern auf rund 20 Grad auf dem begrünten Dach und sogar auf nur noch zehn Grad an der Dachabdichtung (vgl. Schützen, dämmen, kühlen – Grüner Alleskönner? S. 23)

Reduzierte Niederschlagswassergebühr:

Wer Dach- und Garagenflächen begrünt, kann in Essen für diese Flächen 50 Prozent der Niederschlagswassergebühr sparen. Das regelt die Entwässerungsabgabensatzung (EAS) der Stadt. Voraussetzung ist, dass das Gründach fachgerecht aufgebaut und flächendeckend begrünt wird. Eine von alleine entstandene Moosschicht erfüllt diese Voraussetzung nicht! Nur wenn die Dachbegrünung vorschriftsmäßig errichtet worden ist, kann sie Niederschläge auf den Dachflächen zurückhalten und durch Verdunstung direkt in den natürlichen Wasserkreislauf zurückführen. Das Restwasser wird dann erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung von der Dachfläche abgeleitet. Für lückenlos bepflanzte Dachflächen werden auf Antrag nur 50 Prozent der angeschlossenen Teilfläche bei der Gebührenberechnung berücksichtigt. 2023 beträgt die reguläre Niederschlagswassergebühr 1,84 Euro pro Quadratmeter. Für begrünte Flachen zahlt man quasi nur die Hälfte. Zuvor muss man aber einen Antrag beim Stadtsteueramt der Stadt Essen stellen, Abt. Grundbesitzabgaben, 45121 Essen oder per E-Mail an steueramt@essen.de unter Angabe der Einheitswertnummer.

Das Stadtsteueramt benötigt folgende Angaben:

  • die Größe der begrünten Dachfläche
  • die Örtlichkeit der Begrünung (z.B. Garagendach oder Flachdach des Wohnhauses) sowie
  • das Datum der Fertigstellung der Dachbegrünung.

Das Stadtsteueramt der Stadt Essen gibt noch folgenden Hinweis: „Die Dachbegrünung ist innerhalb eines Monats nach Abschluss der Maßnahme anzuzeigen, um eine Neuberechnung der Niederschlagswassergebühr erreichen zu können. Bei verspäteten Anträgen reduziert sich die Gebühr hingegen vom 1. des auf den Eingang des Antrags folgenden Monats an.“

Steuerliche Vorteile:

Privatleute, die ihr Gründach durch einen Handwerkerbetrieb (Dachdecker, Garten- und Landschaftsbauer) errichten lassen, können Sie bis zu 1.200 Euro Einkommenssteuern pro Jahr sparen. Der Handwerkerlohn für Dach- und Fassadenarbeiten ist steuerlich abzugsfähig, denn er fällt unter § 35a Abs. 3 S. 2 EstG. Man kann pro Jahr als Privatperson insgesamt 6.000 Euro Handwerkerlohn für Renovierung-/Modernisierungsarbeiten steuerlich geltend machen. Die Steuer lässt sich um 20 Prozent der entsprechenden Aufwendungen mindern, das entspricht einer maximalen Steuerersparnis von 1.200 Euro.

Achtung: Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Es gibt keine Steuerermäßigung für öffentlich geförderte Maßnahmen oder steuerfreie Zuschüsse.

Mehr Lebensqualität in der Stadt:

Urban leben und trotzdem ins Grüne blicken, im Idealfall sogar einen kleinen begehbaren Garten erschaffen. Holen Sie sich ein bisschen Grün in die Stadt!

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