E-Ladesäulenausbau

Handlungsfeld

Stadtentwicklung

Zeitraum

2000 - 9999

Projektstand

Umsetzung

Projektbeteiligte

Herr Rainer Wienke

Projektidee

Im Zuge des Marktanreizprogramms zur Förderung von Elektromobilität hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die "Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland" erarbeitet. Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Seit dem 01.03.2017 besteht demnach die Möglichkeit, für private Investoren, Städte und Gemeinden Förderanträge zu stellen. Die Fördersumme beträgt rund 40 % der Investitionskosten. Vor diesem Hintergrund sind verschiedene private Investoren an die Stadt Essen herangetreten, um eigens entwickelte Konzepte für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Stadtgebiet vorzustellen. Dabei wurden auch bereits bedarfsorientierte Analysen vorgelegt, die den Bedarf an E-Tankstellen im Essener Stadtgebiet bewerten sollen. Demnach ist beabsichtigt, die Ladeinfrastruktur im Stadtgebiet der Stadt Essen auszubauen. An der späteren Realisierung der einzelnen Ladestellen möchte sich die Stadt Essen nicht aktiv beteiligen, insbesondere nicht selbst Ladesäulen errichten, betreiben oder wirtschaftliche Risiken eingehen. Eine finanzielle Beteiligung seitens der Stadt Essen soll vermieden werden. Vielmehr ist nach den derzeitigen Überlegungen geplant, für die beantragten Standorte an private Investoren Sondernutzungserlaubnisse zu erteilen. Die Investoren sollen sich um die Sondernutzungserlaubnisse für die verschiedenen Standorte "bewerben". Das Los entscheidet. Zu diesem Zweck sind Richtlinien erstellt worden, nach denen das Verfahren ausgestaltet werden soll, diese hat der Bau- und Verkehrsausschuss des Rates der Stadt am 08.03.2018 beschlossen. Teil der Richtlinie ist eine Aufteilung des Stadtgebietes in Kacheln. In jeder Kachel soll zunächst nur eine Ladesäule errichtet werden, um eine Verteilung der Ladesäulen im Stadtgebiet zu erzielen. Schnell-Ladesäulen werden separat im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung außerhalb dieses Verfahrens genehmigt Die Richtlinie ist unter: "https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/66/dokumente_1/Richtlinien_Sondernutzungserlaubnisse_Errichtung_ELadesaeulen.pdf" einzusehen. Das Ladesäulen Raster ist unter "https://geoportal.essen.de/ladesaeulen/" zu finden.

Ansprechpartner

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Sebastian Schulz
Tel: 0201 / 88 - 59 214
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