Stadt Essen erlässt Allgemeinverfügung auf Corona-Tests in Gesundheitseinrichtungen

03.09.2020

Um besonders gefährdete Personen vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, sollen in Essen ab sofort Testungen auf das Virus bei allen Personen erfolgen, die in bestimmten Gesundheitseinrichtungen neu oder beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt wieder aufgenommen werden. Dies regelt eine entsprechende Allgemeinverfügung, die die Stadt Essen erlassen hat und die am Freitag, 4. September, in Kraft tritt. Sie ist bis zunächst 31. Oktober befristet.

Zu den Einrichtungen zählen Krankenhäuser, vollstationäre Dauer- oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Rehabilitationseinrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe. Ebenso betroffen sind ambulante Pflegedienste bzw. ambulante Rehabilitationseinrichtung, wenn die Personen erstmals oder nach einer Krankenhausbehandlung betreut werden.

Die Allgemeinverfügung macht detaillierte Vorgaben für die genannten Einrichtungen und konkretisiert damit die Regelungen der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (CoronaAVPflegeundBesuche) vom 27. August. So soll eine einheitliche Vorgehensweise sichergestellt werden.

Die Anordnung von Corona-Testungen ist insbesondere vor dem Hintergrund wichtig, dass in den betroffenen Gesundheitseinrichtungen durch das dichte Zusammenleben von verhältnismäßig vielen Personen eine besondere Gefahr in Bezug auf eine mögliche Übertragung des Coronavirus besteht. Die durch die Stadt Essen vorgegebenen Maßnahmen ermöglichen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung einzuschränken.

Die Kosten für die Durchführung von Abstrichen trägt das Gesundheitsamt der Stadt Essen. Für die Abrechnung sind die Regelungen im Rahmenvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein maßgebend.

Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen

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