Schwerpunktkontrollen zur Maskenpflicht im Bahnverkehr in der nächsten Woche

20.11.2020

Am Dienstag, 24. November, wird die Einhaltung der Maskenpflicht im Bahnverkehr wieder NRW-weit kontrolliert. Auch das Ordnungsamt der Stadt Essen wird sich an der landesweiten Aktion beteiligen und am Dienstag rund um den Essener Hauptbahnhof die Einhaltung der Maskenpflicht kontrollieren. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von 150 Euro.

Bereits am 24. August 2020 fand die gemeinsame Aktion vom NRW-Verkehrsministerium, der Deutschen Bahn AG, den kommunalen Ordnungsämtern, der Bundespolizei und vielen anderen an Bahnhöfen und in Zügen in Nordrhein-Westfalen statt. Damals konnten landesweite 1.707 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt werden.

Mit der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 14. August wurde ein Bußgeldtatbestand für den Verstoß gegen die Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr eingeführt. Seit dem droht unmittelbar ein Bußgeld von 150 Euro bei Nichtbeachtung.

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