Städtische Sportplätze öffnen wieder

04.03.2021

Während des Lockdown wurden die städtischen Sportstätten in Essen seit Ende letzten Jahres für die Öffentlichkeit geschlossen.

Seit dem 22. Februar gibt es bereits die ersten Lockerungen im Bereich des Sports. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb bleibt zwar weiterhin auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen macht die aktuelle Coronaschutzverordnung aber für den Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Haushalts auf Sportanlagen unter freiem Himmel.

Mit dem Beschluss der gestrigen (03.03.) Bund-Länder-Konferenz sind weitere Lockerungen möglich. Die Stadt Essen wird deshalb auch die Nutzungsmöglichkeiten für den Individualsport ausweiten.

Ab Freitag (05.03.), werden die städtischen Sportplätze wieder öffnen:

Die Bezirkssportanlagen (BSA) Am Hallo, Am Krausen Bäumchen, Am Wasserturm Frintrop, Ardelhütte, Bäuminghausstraße, Buderusstraße (Kray-Arena), Hubertusburg, Kuhlhoffstraße, , Oststadt, Raumerstraße (Helmut-Rahn-Stadion) und Überruhr sowie die Sportanlagen (SA) Langmannskamp, Lohwiese und die Meisenburgstraße.

Die Jedermann-Sportanlage Schillerwiese ist bereits seit dem 22. Februar wieder für den Individualsport geöffnet.

Öffnungszeiten der Sportplätze

Die Sportplätze öffnen montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 19:30 Uhr. Im Vormittagsbereich werden die Plätze vorrangig für den Schulsportunterricht genutzt, ab mittags/nachmittags stehen die Plätze auch allen anderen Bürger*innen zur Verfügung.

Aufgrund von begrenzten personellen Kapazitäten können an den Wochenenden nicht alle Sportplätze öffnen. Verteilt auf das Essener Stadtgebiet sind samstags und sonntags folgende Sportplätze in der Zeit von 11 bis 17 Uhr geöffnet:

  • BSA Am Wasserturm Frintrop
  • Jedermann-Sportanlage Schillerwiese in Essen-Stadtwald
  • BSA Sportanlage Überruhr
  • SA Lohwiese in Essen-Karnap

Kontrolle der Coronaschutzmaßnahmen

Der jeweilige Platzwart wird auf den Sportplätzen für die Einhaltung der Regelungen aus der Coronaschutzverordnung achten. Bei Bedarf wird zusätzliches Aufsichts- bzw. Sicherheitspersonal eingesetzt.

Es gelten die jeweiligen Regelungen der Coronaschutzverordnung NRW für den Bereich Sport. Nach aktuellem Stand muss zwischen verschiedenen Personen oder Gruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, dauerhaft mindestens fünf Meter Abstand eingehalten werden.

Die Sport- und Bäderbetriebe werden in den nächsten Tagen und Wochen die Frequentierung auf den Sportplätzen genau beobachten und wenn nötig weitere Maßnahmen ergreifen.

Sportplätze in eigenverantwortlicher Nutzung (EVN)

Zusätzlich zu den städtischen Sportplätzen gibt es 27 Sportanlagen in der Stadt, die von den Vereinen im Rahmen der eigenverantwortlichen Nutzung (EVN) betrieben werden. Hier entscheiden die Vereine, die die jeweilige Anlage betreiben, über die Öffnung. Dabei muss die Einhaltung der Coronaschutzmaßnahmen im laufenden Betrieb sichergestellt werden.

Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen

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