Präsenzunterricht in NRW: ab 31. Mai voraussichtlich auch in Essen

20.05.2021

Ministerpräsident Armin Laschet und Schulministerin Yvonne Gebauer haben in der gestrigen Sitzung (19.05.) des nordrhein-westfälischen Landtags angekündigt, dass ab 31. Mai wieder voller Präsenzunterricht in den Schulen stattfinden soll, wenn die 7-Tage-Inzidenz in der jeweiligen Kommune stabil unter 100 liegt. Auch in Essen kann ab dann voraussichtlich wieder Unterricht in Präsenz für Schüler*innen aller Schulformen angeboten werden.

Präsenzunterricht bei 7-Tage-Inzidenz unter 100
Liegt die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100, kann am übernächsten Tag in Schulen aller Schulformen ein durchgängiger und angepasster Präsenzunterricht stattfinden. Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 53,2 laut RKI liegt Essen heute (20.05.) deutlich unter dem für den Präsenzunterricht nötigen Grenzwert. Vorbehaltlich der weiterhin positiven Entwicklung der Fallzahlen und einer andauernden Inzidenz unter 100 können auch in Essen am 31. Mai die Schulen aus dem Wechsel- in den Präsenzunterricht zurückkehren.

Masken- und Testpflicht
Im Präsenzunterricht in Klassen- oder Kursstärke müssen Schüler*innen verpflichtend eine medizinische Maske tragen, auch am Sitzplatz. Zudem bleibt die Testpflicht bestehen: Schüler*innen und an der Schule Beschäftigte unterziehen sich zwei Mal wöchentlich einem Antigen-Schnelltest bzw. einem Lolli-Test in Grund- und Förderschulen sowie einem Teil der Schulen mit Primarstufe. An den Lolli-Testverfahren beteiligte Schulen sollen vom Schulministerium in Kürze über kleine Änderungen des Verfahrens informiert werden. Die Testungen sind insbesondere wichtig, damit auch eine Mischung von Schüler*innengruppen im Präsenzunterricht erfolgen kann, beispielsweise im Wahlpflichtbereich, Religionsunterricht oder bei der Aufteilung in E- und G-Kurse.

Sport- und Schwimmunterricht
Auch Sportunterricht findet statt, allerdings in der Regel im Freien. Abweichungen sind zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen möglich. In Sporthallen muss eine medizinische Maske getragen werden und intensive ausdauernde Belastungen sind nicht erlaubt. Im Freien entfällt die Maskenpflicht. Der Schwimmunterricht soll ebenfalls erfolgen, unter besonderer Berücksichtigung der Ausbildung von Nichtschwimmer*innen und prüfungsrelevanter Schwimmkurse.

Einschränkungen möglich
Vor dem Hintergrund der hohen Hygieneauflagen und des hohen Personaleinsatzes bei den aktuellen und anstehenden Prüfungen kann es erforderlich werden, dass an einzelnen Tagen mit Prüfungsgeschehen für bestimmte Klassen und Jahrgangsstufen der Präsenzunterricht nicht in vollem Umfang erteilt werden kann. Über Einschränkungen informieren die jeweiligen Schulleitungen.

Ganztags- und Betreuungsangebote in der Primarstufe und der Sekundarstufe I
Ist eine vollständige Beschulung aller Schüler*innen möglich, gibt es in den Schulen keine Angebote der pädagogischen Betreuung mehr. Die Schüler*innen nehmen regulär am Präsenzunterricht einschließlich der Ganztags- und Betreuungsangebote teil. Offene und gebundene Ganztagsangebote und Betreuungsangebote gemäß BASS 12-63 Nr. 2 können im Rahmen der vorhandenen räumlichen und personellen Kapazitäten wiederaufgenommen werden, wenn ein Schulbetrieb in vollständiger Präsenz zulässig ist. Von der regelmäßigen Teilnahme an den Angeboten soll nur noch in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. Die Zusammensetzung der Gruppen in den Ganztags- und Betreuungsangeboten wird dokumentiert. Die Umsetzung auch jahrgangsübergreifender Ganztagskonzepte ist möglich.

Schulmensen und Verpflegung
Der Betrieb von Schulmensen ist an allen Schulen wieder möglich, ebenso wie Angebote der Zwischen- und Mittagsverpflegung durch Dienstleister*innen, Kioske oder Bistros zur Versorgung derjenigen, die sich am Schulstandort aufhalten.

Berufskollegs
In allen Jahrgangstufen und Bildungsgängen der Berufskollegs findet Unterricht in Präsenz unter strikter Berücksichtigung der Hygienevorschriften statt, wobei abweichende Einzelfallregelungen bei besonderen organisatorischen Gegebenheiten und pädagogischen Bedarfslagen möglich sind. Der Präsenzunterricht in Abschlussklassen des dualen Systems der Berufsausbildung endet drei Wochen vor dem Prüfungstermin und wird als Distanzunterricht weitergeführt. Erforderliche schriftliche Arbeiten zur Leistungsbewertung in Präsenz sind möglich, auch für alle anderen Abschlussklassen mit (de-) zentralen Prüfungen und für mündliche und praktische Prüfungen. Für die Durchführung der Berufsabschlussprüfungen gibt es unterschiedliche Räume für getestete und nicht getestete Auszubildende.

Berufliche Orientierung gemäß KAoA
Im Rahmen des Präsenz- oder Wechselunterrichts können die Standardelemente der Beruflichen Orientierung in Präsenz durchgeführt werden. Dies gilt auch für die trägergestützten Standardelemente „Potenzialanalyse“ und „KAoA-kompakt“ sowie die „Berufseinstiegsbegleitung“. Weitere trägergestützte Maßnahmen können hingegen nur in Präsenz durchgeführt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt und dies durch Bekanntmachung des MAGS festgestellt ist.

Impfungen für Schüler*innen
Die Landesregierung will noch vor den Sommerferien Impfungen für Schüler*innen ermöglichen, wenn der Impfstoff von Biontech durch die Europäische Arzneimittelagentur EMA auch für Personen ab 12 Jahren zugelassen ist.

Informationen zum Schulbetrieb in Essen finden Interessierte auf www.essen.de/coronavirus_schulen.

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