Inzidenzstufe 2 erreicht: weitere Lockerungen in Essen ab Mittwoch, 2. Juni

31.05.2021

Laut aktueller Coronaschutzverordnung NRW erreicht ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt eine niedrigere Inzidenzstufe, wenn die 7-Tage-Inzidenz laut RKI an fünf aufeinander folgenden Werktagen den jeweiligen Grenzwert unterschreitet. Die Stadt Essen, die heute (31.05.) einen Inzidenzwert von 33,3 aufweist, liegt nun den fünften Tag in Folge unterhalb des Grenzwerts von 50. Dementsprechend gelten ab dem übernächsten Tag – also ab Mittwoch, 2. Juni – die Regelungen der Inzidenzstufe 2, die zahlreiche weitere Lockerungen ermöglicht. Dies wird das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in einer Allgemeinverfügung feststellen.

Maskenpflicht auf bestimmten Straßen endet
Neben den Lockerungen, die sich durch die niedrigere Inzidenzstufe ergeben, fällt in Essen auch die Maskenpflicht auf bestimmten Straßen in der Essener Innenstadt und den Mittelzentren weg. Diese hatte die Stadt Essen per Allgemeinverfügung erlassen, die nur noch bis einschließlich 1. Juni gilt.

Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen, Gastronomie und Kultur
Beliebig viele Personen aus bis zu drei Haushalten können sich ab Mittwoch wieder im öffentlichen Raum treffen. Mit Negativtestnachweis ist dies auch für bis zu zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten erlaubt. Sie können sich dann beispielsweise in der Außengastronomie treffen, wo kein Testnachweis mehr erforderlich ist. Mit Test und Platzpflicht ist ebenfalls der Besuch der Innengastronomie wieder möglich. Der Innenbereich ist künftig auch für die Nutzung von Kulturveranstaltungen gestattet, die in geschlossenen Räumen für bis zu 500 Zuschauer*innen mit Negativtestnachweis und festen Sitzplätzen stattfinden können. Kultureinrichtungen wie Museen können künftig ohne Termin für Besucher*innen öffnen.

Mehr Sport- und Freizeitangebote möglich
Darüber hinaus ist ab Mittwoch im Freien kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit möglich. Auch im Innenbereich gibt es Lockerungen: In geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios sind mit negativem Test die Ausübung von kontaktfreiem Sport mit Ausnahme von hochintensivem Ausdauertraining (insbesondere Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining) und Kontaktsport mit bis zu zwölf Personen erlaubt. Schwimm- und Spaßbäder, Saunen oder Thermen dürfen für negativ Getestete und Immunisierte öffnen – auch die nicht sportbezogene Infrastruktur wie Liegewiesen. Zum Angebot städtischer Einrichtungen ab Mittwoch informiert die Stadt Essen gesondert und zeitnah.

Mit entsprechender Personenbegrenzung dürfen sämtliche Einzelhandelsgeschäfte sowie Einrichtungen zum Vertrieb von Reiseleistungen wieder öffnen. Jahr- und Spezialmärkte sind im Freien ebenfalls mit Personenbegrenzung möglich. Gibt es dort für ein Volksfest typische Einrichtungen wie Karussells oder Schießbuden benötigen Besucher*innen einen Negativtestnachweis. Ist für die Nutzung bestimmter Angebote ein negatives Testergebnis Voraussetzung, gilt dies nicht für immunisierte Personen: Geimpfte und Genesene sind Personen mit negativem Test gleichgestellt, sodass für sie weiterhin Erleichterungen gelten.

Weitere Informationen zu den aktuell gültigen Regelungen in den verschiedenen Bereichen des Alltags finden Interessierte auf www.essen.de/coronavirus_regeln.

Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen

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