Essen erreicht Inzidenzstufe 1 ab Montag, 7. Juni – neue Coronaschutzverordnung regelt Abschlussfeiern und Zeugnisvergaben

05.06.2021

Das RKI weist heute (05.06.) für die Stadt Essen eine 7-Tage-Inzidenz von 30,7 aus. Damit liegt der Inzidenzwert den fünften Werktag in Folge unterhalb des Grenzwerts von 35. Dementsprechend gelten ab dem übernächsten Tag – also ab Montag, 7. Juni – die Regelungen der Inzidenzstufe 1, die weitere Lockerungen ermöglicht. Weiterhin hat die Landesregierung die Coronaschutzverordnung NRW geändert und Regelungen getroffen, die bereits ab heute gelten.

Die wichtigsten Lockerungen ab Montag, 7. Juni

Ab Montag können sich in Essen wieder beliebig viele Personen aus bis zu fünf Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Mit Negativtestnachweis ist dies auch für bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten erlaubt.

Die Essener Freibäder können ab Montag ohne Negativtestnachweis besucht werden.

Auch die Innengastronomie kann ab Montag ohne Test genutzt werden, vorausgesetzt dass auch das Land NRW selbst die Inzidenzstufe 1 erreicht. Das Land veröffentlicht seine Inzidenz unter www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.

Der Betrieb von Kultureinrichtungen ist ab der Inzidenzstufe 1 auch ohne Terminbuchung möglich. Wenn für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, entfällt hierfür auch die Personenbegrenzung. Kulturveranstaltungen im Freien können ab Montag auch ohne Negativtestnachweis durchgeführt werden, wenn nicht mehr als 200 Personen teilnehmen. Bei einer Veranstaltung mit bis zu 1.000 Teilnehmer*innen ist weiterhin ein Test notwendig, bei mehr als 1.000 Zuschauer*innen muss die zuständige Behörde zusätzlich ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept genehmigen. In geschlossenen Räumen können ab Montag Kulturveranstaltungen für bis zu 1.000 Zuschauer*innen mit Negativtestnachweis, besonderer Rückverfolgbarkeit und Mindestabstand durchgeführt werden.

Auch im Bereich Sport gibt es weitere Lockerungen. Sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen einschließlich Fitnessstudios kann nun Kontaktsport mit bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis durchgeführt werden. Auch hochintensives Ausdauertraining (insbesondere Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining) ist wieder mit bis zu 15 Personen mit Negativtestnachweis und Mindestabstand möglich. Wenn auch für NRW die Inzidenzstufe 1 gilt, braucht es für die Sportausübung gar keinen Negativtestnachweis mehr.

Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen dürfen ab Montag im Außenbereich für bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis öffnen. Auch Bordelle und Swingerclubs können mit Negativtestnachweis wieder besucht werden.

Ist für die Nutzung bestimmter Angebote ein negatives Testergebnis Voraussetzung, gilt dies nicht für immunisierte Personen: Geimpfte und Genesene sind Personen mit negativem Test gleichgestellt, sodass für sie weiterhin Erleichterungen gelten.

Neue Coronaschutzverordnung NRW ab Samstag, 5. Juni

Zum einen wurden Regelungen für Abschlussfeiern und Zeugnisvergaben getroffen, die bis einschließlich 11. Juli gelten. Damit können nun ausschließlich interne und jeweils einmalige, selbst organisierte Feste von Schulabgangsklassen oder -jahrgängen außerhalb von Schulanlagen und Schulgebäuden stattfinden. Notwendig ist dafür ein Negativtestnachweis und es muss durch besondere Maßnahmen gewährleistet sein, dass an diesen Veranstaltungen ausschließlich die Mitglieder der jeweiligen Abschlussklasse oder des jeweiligen Abschlussjahrgangs teilnehmen. Die zuständige Behörde muss über die Veranstaltung mindestens zwei Werktage vor der Veranstaltung informiert werden.

Zum anderen können nun Abschlussfeste von Vorschulkindern innerhalb und außerhalb der Einrichtungen stattfinden. Teilnehmen dürfen jeweils höchstens zwei erwachsenen Begleitpersonen pro Kind, Geschwister und Erzieher*innen. Notwendig dafür ist ein Negativtestnachweis, außer von Geschwistern bis zum Schuleintritt. Auch hier ist die zuständige Behörde über die Veranstaltung mindestens zwei Werktage vor der Veranstaltung zu informieren.

Darüber hinaus wurden weitere Änderungen eingearbeitet, beispielsweise wurde im Bereich der außerschulischen Bildung die zugelassene Personenzahl bei musikalischem Unterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten in geschlossenen Räumen erhöht.

Alle Regelungen sind unter essen.de/coronavirus_regeln zusammengefasst.

Kurz-URLs zum Coronavirus-Informationsangebot der Stadt Essen

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