Begrenzung der Personenzahl bei standesamtlichen Trauungen
25.06.2021
Das aktuell abnehmende Infektionsgeschehen sorgt auch für Änderungen in den Trauzimmern der Stadt Essen. Die zugelassene Personenzahl in den Traubereichen wird erweitert. Ab Donnerstag, 1. Juli, wird in allen Traubereichen je nach Raumgröße eine größere Anzahl an Personen zugelassen. Eingehalten werden muss weiterhin die Abstandsregel von 1,5 Meter.
Alle Teilnehmer*innen an einer Trauung müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen, dazu gehören auch das Brautpaar und die Trauzeug*innen.
Alle bereits terminierten Eheschließungen können unter diesen Voraussetzungen durchgeführt werden.
Personenzahl in den Traubereichen:
Gildehof: 8
Rathaus Heisingen: 10
Rathaus Kettwig: 6
Rathaus Kray: 18
Schloss Borbeck: 9
Weiße Flotte: 20
Zeche Zollverein: 14
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